Zur Verhandlung kommt es gar nicht. Freikaufen von Strafverfahren für Reiche und Besserverdienende, 08.07.2017

Reiche und Besserverdienende können sich für eine Einstellung eines Strafverfahrens auch freikaufen.
Es kommt vor, dass diese  dabei nur einen Teil des Gewinns hergeben, den diese mit den eventuellen Straftaten verdient haben.
Der ärmere Teil der Bevölkerung hat kein Geld um sich freikaufen zu können. Mancher Hartz 4 Empfänger erwirtschaftet die Strafzahlungen auch wenn er Unschuldig verurteilt wurde über (weitere) Beschaffungskriminalität usw.
Geschätzt werden etwa 650 Menschen in Deutschland täglich zu Unrecht verurteilt. Und es trifft in erster Linie natürlich die Armen und Schwachen.



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08:00: “…Doch zur Verhandlung kommt es gar nicht. Im Hinterzimmer handeln die Parteien die Einstellung des Verfahrens aus. Gegen eine Zahlung von 25000 EUR. 20000 EUR bekommt das Land Schleswig-Holstein und den Rest erhält die Tafel in Eutin.”

Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz. … Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“

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