80% der psychologischen Gerichtsgutachten in Österreich mangelhaft, 24.03.2016

Der Normalbürger glaubt, dass er sich auf Gerichtsgutachten verlassen kann. Doch Experten darunter der emeritierte Innsbrucker Neurologie- Chef Franz Gerstenbrand rütteln an diesem Bild. Auch eine Studie, die bei einer Podiumsdiskussion zur Sprache kam, besagt: 80 Prozent der Gutachten sind mangelhaft.

…Kanetscheiders Kampf ist einer von fünf Fällen, den der Wiener Autor Franz Fluch im “Schwarzbuch Versicherungen” auflistet. Fluch ist Gründer der Parlamentarischen Bürgerinitiative für Unfallopfer. Diese initiierte kürzlich in Wien eine Podiumsdiskussion. Kanetscheider war Ehrengast, auch die Bundespräsidentschafts- Kandidatin Irmgard Griss (einst OGH- Präsidentin) zeigte Engagement.

Professor Gerstenbrand bemängelte die schlechte Qualität: “Die meisten Gutachter betrachten ihre Tätigkeit als leicht verdientes Zubrot.” Meist stelle die Anzahl der Seiten das Maß dar, diese würden mit Befunden oder Vorgutachten gefüllt.

Erschreckend sei zudem, dass sich häufig eine persönliche Beziehung zwischen Gutachter und Richter entwickle (“Seilschaften”).

Der Innsbrucker Gerichtsgutachter Klaus Burtscher schließt sich an: “Fragwürdig ist, dass Richter die Sachverständigen aussuchen können, die ihnen am besten zu Gesicht stehen.”

Die Bürgerinitiative kämpft für eine Qualitätskontrolle, bemängelt auch, dass AUVA- Ärzte Gutachter seien, wobei auch die AUVA z. B. nach Arbeitsunfällen zahlen müsse ein Interessenskonflikt! Doch der Sektionschef im Justizministerium, der Tiroler Georg Kathrein, schrieb: Österreich habe im Vergleich ein hoch entwickeltes System.

 

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2 Antworten zu 80% der psychologischen Gerichtsgutachten in Österreich mangelhaft, 24.03.2016

  1. Dora sagt:

    Falschgutachten in Österreich
    Damit ich gegen einen Beamten keine Anzeigen erstatten kann, ordnete die Richterin einen Sachwalter für Behörden und Ämter an. Der Gutachter attestierte ohne jegliche Untersuchung paranoide Persönlichkeitsstörung.
    Ich wendete mich zunächst an die ö. Ärztekammer, die sich jedoch für Falschgutachten als nicht zuständig erklärte.
    Nächste Station: Patientenanwalt, nicht zuständig.
    Volksanwaltschaft: nicht zuständig.
    Dann suchete ich nach einem Gutachter, der eine Qualitätskontrolle des Gutachtens durchführt. In ganz Ö. war kein Gutachter zu finden, der einen Kollegen “anschwärzt”.
    In Bayern fand ich eine gerichtl beeidete SV die mir ein Qualitätsprüfungs-Gutachten ausstellte: Ergebnis mangelhaft.
    Dieses Dokument ist dem Gericht wurscht.
    Dann zwei weitere Gutachten von gerichtl beeideten SV, die entgegen dem Falschgutachten und mit Untersuchung mir psych Gesundheit attestieren.
    Das Gericht weicht aber von dem nachweislich mangelhaften Erstgutachten nicht ab.
    Wenn nun wie in Ihrem Bericht der Sektionschef des Justizministeriums sagt, Österreich habe ein hoch entwickeltes System, dann ist das folgendermassen richtig:
    es schützt perfekt die Korrupten.
    Möchte sich ein Rechtssuchender bei der Justiz Gehör verschaffen, dann wird der undurchdringliche, von und für die Justiz geschaffene Schutzkreis: Volksanwaltschaft, Justiz-Ombudsstelle, Patientenanwalt, Rechtsanwaltskammer usw
    den Rechtssuchenden abwimmeln.

    • justizfreundadmin sagt:

      Das ist auch in Deutschland gleichermassen üblich wie in Österreich und der Schweiz.
      Wer glaubt, dass sich in der Justiz kollegial abgedeckt wird hat eine geistige Krankheit. Der Gutachter kann sich lukrativen Folgeaufträgen sicher sein.
      Jede geistige Krankheit sorgt interessanterweise dafür, dass man rechtlich nicht das allergeringste verstehen kann. Das ist aber auch ohne geistige Krankheiten stets festzustellen, weil man kein Jurist ist. Gemäss Richter Helmkamp vom LG-Münster ist es sogar so, dass Nichtjuristen, die glauben sich vor Gericht äussern zu können bereits aufgrunddessen eine geistige Krankheit haben, weil das Nichtjuristen nämlich gar nicht können, sondern nur Juristen.

      Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”
      http://blog.justizfreund.de/richterin-barauschs-muppet-show-am-lg-coburg-am-30-09-2015

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