Der Fall Harry Wörz: Ein bitterböser Beleg, dass die Justiz nicht in der Lage ist zuzugeben, dass sie sich mal irrt, 05.03.2019

ZDFinfo Doku: Skandal! Der Fall Harry Wörz

Von 1997 bis 2001 saß Harry Wörz im Gefängnis für den versuchten Totschlag an seiner Ex-Frau – eine Tat, die er nie begangen hat. Ein Justizirrtum. Der Prozess hatte ein großes mediales Echo

Am 29. April 1997 wurde die Ex-Frau von Harry Wörz – eine Polizistin – mitten in der Nacht aufgefunden: stranguliert mit einem Schal. Am selben Tag wurde Wörz verhaftet. Die Pforzheimer Polizei ermittelte anfangs gegen Wörz und den Geliebten des Opfers.

Das Opfer überlebte die Tat schwer verletzt und ist seither ein Pflegefall, kann keine Angaben zum Täter machen. Vor Gericht gestellt wurde schließlich Harry Wörz. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn zu elf Jahren Gefängnis, er legte Revision ein. In den nächsten Jahren folgte ein nervenaufreibendes Hin und Her von Freispruch und Wiederaufnahme des Verfahrens. Seit 2010 gilt Harry Wörz rechtskräftig als freigesprochen. Bis Ende 2016 zogen sich noch mehrere Verfahren um Entschädigung für das Justizopfer hin.

In den Medien erzeugte der Fall ein großes Echo. So bezeichnete die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen das Verfahren als einen der “ungewöhnlichsten Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte”. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender und zahlreiche Zeitungen berichteten über den Justiz-Skandal, der Harry Wörz Besitz und Familie kostete: Für die Prozesse hat er sich hoch verschuldet, der Kontakt zum Sohn brach ab. Wörz verlangt bis heute, dass die Ermittlungen fortgesetzt werden und der versuchte Totschlag an seiner Ex-Frau aufgeklärt wird. 2013 hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe alle Ermittlungen eingestellt. Für einen anderen Täter gebe es keinen Anfangsverdacht.

Rechtsanwalt Ulrich Sommer: “Die Vorprägung von Richtern ist eines der Hauptprobleme unseres Strafprozeßes. Die erste Idee ist immer die Prägende. Und wenn man das weiß, dann weiß man auch, daß diese prägende Idee diejenige ist, die natürlich auch bei Lektüre einer Akte einen Richter prägen muß.
Wenn man weiß wie solche Akten zusammengestellt werden. Staatsanwälte kucken da einmal kurz drüber ob das alles schlüssig ist, denn die machen das formale und ansonsten werden die von Polizeibeamten zusammen gestellt und sie werden eigentlich desingt und zwar in der Richtung in der man das eigene Ergebnis vielleicht dargestllt wissen will.
Und deswegen werden derartig von vornherein gestylte Akten diejenigen, die den ersten Eindruck eines Strafrichters darstellen.”


Von da an kämpt er um die Wiederaufnahme des Verfahrens. In Deutschland fast aussichtslos.
Rechtsanwalt Ralf Neuhaus: “Über die Jahre ist dieses Recht nach und nach verkümmert und letztlich eigentlich ein totes Recht. Die Widerstände innerhalb der Justiz ein Verfahren wieder aufzunehmen, die sind nicht zu übersehen.
Man hat manchmal den Eindruck, dass sich so eine Art Wagenburgmentalität bildet unter dem Motto, also mein Kollege, der das Urteil gemacht hat, der hat das alles schon richtig gemacht. Es gibt Ausnahmen, gar keine Frage aber es sind eben Ausnahmen.”


Rechtsanwalt Ulrich Sommer: “Harry Wörz hatte wirklich Glück. Das ist nicht das was wir jeden Tag bei Gerichten sehen.”

Dokumentarfilmer Gunther Scholz: “Es ist die Erfahrung vieler Berufsjahe, dass die deutsche Justiz kein Interesse hat über ihre Fehler zu reden und das sie nicht ehrlich bemüht ist solche Fehler zuzugeben. Es soll möglichst alles stimmen. Man möchte nicht ein Urteil ständig in Frage gestellt wird.”

Während der Verhandlung kommen erneut Informationen ans Licht, die die Arbeit der Polizei in Frage stellen. Außerdem stellt sich heraus, dass wichtige Aservate beim Umzug der Pforzheimer Polizei verloren gegangen sind.

Giesela Friedrichsen, Spiegel-Reporterin: “Das war nicht Glaubhaft. Da gab es so viele Anhaltspunkte wo man den Eindruck hatte, da ist gefingert worden, da ist manipuliert worden, da hat man Dinge, die Harry Wörz eigentlich entlasten mußten verschwinden lassen um ihn als den allein Schuldigen darstehen zu lassen. Es war übel.”

Die Arbeit der Pforzheimer Polizei gerät zunehmend in die Kritik. Die Staatsanwaltschaft will von den Vorwürfen jedoch nichts wissen.

Philipp Zinkgräf, Staatsanwalt: “Wenn man sich die Akten von vorn bis hinten durchliest, dann sieht man was für eine genaue und penible Arbeit die Polizeibeamten damals geleistet haben.”

…Erst jetzt wird klar was eigentlich nicht sein darf. Wichtige Informationen aus diesen Verhören wurden nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine interne Untersuchung dieses Fehlverhaltens, Fehlanzeige.

Rechtsanwalt Ralf Neuhaus: “Wenn ein Staatsanwalt lernen muß, dass er sich auf seine Ermittler nicht mehr verlassen kann, dann kann er im Grunde für die Zukunft den Laden zu machen. Ich glaube das ist eine Mischung aus Selbstschutz und Schutz anderer. Bei dieser Konstellation geht eben verloren was die Strafprozeßordnung regelt, nämlich das die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist nicht nur die belastenden gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu ermitteln, sondern die Staatsanwaltschaft muß auch die zu Gunsten des Beschuldigten sprechenden Aspekte berücksichtigen.”

Am 15.12.2010 wird Harry Wörz, fast 14 Jahre nach dem Angriff auf Andrea Wörz, vom Bundesgerichtshof endgöltig freigesprochen.

Rechtsanwalt Ulrich Sommer: “Das System hat hier in einem Fall tatsächlich – aber mit welcher Mühe, mit welchem knirschen im Gebälk – aber dann hat es einmal funktioniert. Das ist aber nicht der Beweis dafür, dass es generell funktioniert.”

Der viel zitierte Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” spielt in der Praxis selten eine Rolle.

Rechtsanwalt Ulrich Sommer: “In dubio pro reo gilt nur für den Richter, der Zweifel hat. Im Zweifel muß er sich dann für den Angeklagten entscheiden. Die deutschen Strafrichter nehmen für sich in Anspruch, dass sie sehr Entscheidungsfreudig sind und nachdem sie alle Zeugen gehört haben, keine Zweifel mehr haben und das dieser Grundsatz erst gar nicht eintritt.”

Harry Wörz muß wieder klagen. 4 Jahre dauert das Entschädigungsverfahren.
Ende 2016 kommt eine Einigung zustande. Für Wörz ist es eher eine Kapitulation.
Harry Wörz: “Wie muß es einem gehen, wenn man 20 Jahre lang gegen den Staat prozessieren muß? Wie soll es einem gehen, wenn sie keine weiteren Ermittlungen machen? Wie soll es einem gehen, wenn einem der Sohn gestohlen wird.”

450000 EUR bekommt Harry Wörz vom Land Baden-Würtemberg. 190000 EUR überweist er gleich zurück an den Staat. Die Summe muß voll versteuert werden.
Außerdem zahlt Wörz vom dem Geld Schulden zurück. Über Jahre haben Freunde, Bekannte und vollkommen fremde Menschen Geld geliehen. Vor allem um die Kosten für die vielen Gerichtsverfahren zu decken.

Rechtsanwältin Sandra Forkert-Hosser: “Ein entgegenkommen von Seiten des Landes habe ich zu keinem Zeitpunkt gespürt. Es war ein Kampf für Herrn Wörz, der jeden Tag mit jedem Schreiben des Landes, mit jedem neuen bestreiten ihn jedes mal ein Stückchen weiter zerstört hat. Es war erschütternt mit ansehen zu müssen, wie jedes infragestellen seiner Ansprüche in die Rolle eines Bitstellers gedrückt hat und geschoben hat und ihn immer mit dem Vorwurf konfrontiert hat, er würde überhöhte Ansprüche geltend machen.”

Inzwischen ist von dem Geld nichts mehr übrig sagt Harry Wörz. Im Gegenteil, er hat noch immer Schulden. Wörz ist Ewerbsunfähig und kann seit Jahren nicht arbeiten und erhält eine Rente von rund 600 EUR im Monat.

Anette Haug: “Ich denke der Höllentripp wird für ihn nie enden. Harry wird aus diesem Gefangenenleben nie wieder herauskommen.”

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Ein bitterböser Beleg, dass die Justiz nicht in der Lage ist zuzugeben, das sie sich mal irrt

Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …“

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2 Antworten zu Der Fall Harry Wörz: Ein bitterböser Beleg, dass die Justiz nicht in der Lage ist zuzugeben, dass sie sich mal irrt, 05.03.2019

  1. Manfred Rösler sagt:

    Ja, die Justiz ist nicht in der Lage zuzugeben, dass sie sich mal irrt. Informationen zu diesem Thema habe ich in meinen Kommentaren, hier beim justizfreund . de , zu den Artikeln:

    “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und Bürger ohne Chance”

    und

    “Gutachter bei Gericht: Unabhängigkeit wird mit Unkontrolliertheit und keine Verantwortung verwechselt”,

    geschrieben.

  2. elm sagt:

    Einmal geirrt ? (1x ) ? ? ?
    Das Justiz Betrugsgesindel irrt sich willkürlich und vorsätzlich permanent !

    Beweise werden vorsätzlich unterschlagen ! Willkür / vorsätzliche Rechtsbeugung und vorsätzlicher Prozessbetrug durch scheinamtlich Kriminelle stehen auf der Tagesordnung !

    GOTT möge diese Bezrugsgesindel unverzüglich
    ” RICHTEN ” !

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