Vom Pfusch beim Zahnarzt zur Willkür vor Gericht
Wie unabhängig sind Sachverständige?
Frau Dr. Ursula Gresser, Professorin für Medizin an der Universität in München, hat eine Dissertation betreut, die das medizinische und psychologische Gutachterwesen an bayerischen Gerichten untersucht. Sie äußert sich zu den Ergebnissen dieser Untersuchung in einem Interview in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 23/ 2014 S. 12f):
„Formell sind Gutachter unabhängig, die facto aber wohl viele nicht. So hat sich bei unserer Befragung von insgesamt 548 medizinischen und psychologischen Gutachtern in Bayern – 46% haben geantwortet – hergeben, dass 22,6% der antwortenden Befragten über 50% ihrer Gesamteinnahmen aus Gutachten beziehen, bei den Psychologen sind es 48.8%, bei den Psychiatern 29,2 %. Wer mehr als die Hälfte seiner Einnahmen aus Gutachten bezieht, hat in der Regel ein Interesse, Gutachtenaufträge zu bekommen und damit beginnt die Abhängigkeit.
Es hat sich ein kaum bis nicht kontrolliertes System entwickelt. Ich habe bereits an anderer Stelle erklärt, dass man aus der Erfahrung mit der deutschen Vergangenheit heraus versucht hat, ein komplett unabhängiges Rechtssystem zu installieren. Dabei hat man im Lauf der Zeit aber „Unabhängigkeit“ mit „Unkontrolliertheit“ und „keine Verantwortung“ verwechselt. Ein System ohne jede Kontrolle und Verantwortung wird auf die Dauer entgleisen […]
Auf die Frage, „Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert? (betrifft nur von einem Gericht in Auftrag gegebene Gutachten)“ antworteten 24,7% aller Antwortenden mit „Ja.“. Bei den Psychologen gaben 45% „Ja“ an, bei den Psychiatern „28%“. Aus diesen Zahlen kann man schließen, dass es nicht selten ist, dass ein Gutachter bei Auftragserteilung durch ein Gericht signalisiert bekommt, wo es denn in der Tendenz hingehen könnte. […]
Die Signalisierung einer Tendenz durch ein Gericht bei Auftragsvergabe bedeutet nicht, dass der Gutachter diesem Tendenzsignal folgt. Aber zum einen ist es schwer, neutral zu bewerten, wenn man weiß, was wohl erwartet wird – auch Gutachter sind beeinflussbare Menschen mit einem Unterbewusstsein. Und zum anderen ist jedem klar, dass er möglicherweise zukünftige Aufträge gefährdet, wenn er dem Tendenzsignal nicht folgt. Wer mehr als die Hälfte seiner Einnahmen aus Gutachten bezieht oder gar sich auf Gutachten spezialisiert hat, ist darauf angewiesen, Aufträge zu bekommen. […]
Nach Aussagen der befragten Gutachter beginnt die Beeinflussung bereits mit der Auswahl des Gutachters. So lauteten Anmerkungen etwa: „Interessant ist, wer bei Gericht über die Vergabe der Gutachten entscheidet“, „Es ist allgemein bekannt, dass Gerichte bei der Auswahl der Gutachter das gewünschte Ergebnis vorwegnehmen“ […]
In Anrufen und Zuschriften von Gutachtern aus dem gesamten Bundesgebiet wurde uns mitgeteilt, dass die Verhältnisse in anderen Bundesländern vergleichbar sind […]
Ich kenne keinen Fall, in dem sich ein Auftraggeber für die Signalisierung einer Tendenz an den Gutachter verantworten musste. […] Diese Tendenzsignale erfolgen nach der Mitteilung von Gutachtern im Gespräch ohne schriftliche Dokumentation. […] Würde bei Verdacht auf Erstattung vorsätzlicher Tendenzgutachten ermittelt, so wie der Rechtsstaat es bei Verdacht auf eine strafbare Handlung tut, würde die Zahl der Tendenzgutachten rasch abnehmen.“
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Der Gutachter, hat bei meiner Operation die wichtigste Tatsache, dass ein schwierige Situs vorlag, der von dem Operateur in OP – Bericht und in der Liquidation dokumentiert ist und ihm Schwierigkeiten bei der Operation bereitet hat, mit anonymen Bilden beseitigt, dass er am Ende in seine gutachterliche Beurteilung schreiben konnte, dass die Operation ohne Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Ich habe Ihn für Betrug angezeigt. Der zuständige Staatsanwalt hat mich beleidigt, dass ich fragwürdige Hintertüren benutzt habe, um zu meinem Recht zu kommen. Er hat mir vorgeworfen, dass ich mir erlaubt habe, einen angesehenen Prof. Dr. Direktor einer Klinik eines Betrugs zu beschuldigen. Ich hab Beschwerde gegen seine Einstellung bei Oberstaatsanwaltschaft eingelegt. Die zuständige Oberstaatsanwältin hat sich mit ihm solidarisiert und sie auch noch unwahre Tatsachen frei erfunden. Jetzt möchte ich sie anzeigen, dass sie gegen ihre Wahrheitspflicht verstoßen hat. Leider weiß ich nicht auf welche Instanz ich es adressieren soll. Ich weiß, dass es schwierig ist, aber ich möchte nicht kapitulieren. Es ist mir wichtig, dass sich etwas für die nächste Generation verändert. Auch die Richter haben für ihre Urteilbegründung gegen dem § 138 ZPO verstoßen, weil sie die Vorträge, die wir vor Gericht gemacht haben zum Vorteil der Beklagten und zu meinen Nachteil an zahlreichen Stellen zielorientiert verändert und sich eine Geschichte frei ausgedacht, die sie an mehrere Stellen zum Vorteil der Beklagten verwendet haben.
RICHTER UND GUTACHTER OFT EINE KRIMINELLE VEREINIGUNG?
Ja, ich habe es so erlebt. Die Richterin Frau A.M. beim Familiengericht (Amtsgericht) in Gießen, bestellte zwei Sachverständigengutachten bei ihr bekannten psychologischen Gutachterin in Hünfeld, Frau B-H . (Entfernung 110 km.)
Das erste Gutachten ist tatsächlich auf Unwahrheiten aufgebaut worden. Das konnte ich dem Gericht nachweisen. Mit diesem Gutachten könnte die Richterin ihr Ziel (offensichtliche Frauensolidarität auf Kosten des Kindeswohls) nicht erreichen.
Offensichtlich darum bestellte sie ein zweites Gutachten, bei der gleichen Gutachterin.
Das zweite Gutachten zeigt viele Hinweise, dass es nicht unabhängig (nicht im Sinne des Kindeswohls), sondern im Sinne der Richterin Frau A.M. (der Frauensolidarität) geschrieben wurde.
Es ist offensichtlich genau so, wie es Frau Prof. Dr. Ursula Gresser (am 05.04.2014 bei lto . de ) beschreibt, gesetzwidrig entstanden. (Dafür habe ich viele Indizien.)
Über diese psychologische Gutachterin soll die Hessische Psychologen-Kammer wachen. Diese deckt aber offensichtlich ihre Mitglieder. (Diese Hessische Psychologen-Kammer, habe ich mit meiner Google Rezension bewertet.)
Und wie ist die Rechtslage bei uns? (In unserem “Rechtsstaat”.)
Unsere Rechtslage ist ein Paradies für Kriminelle Richter und Sachverständige.
Im Strafgesetzbuch gibt es keinen § der schriftliche Unwahrheiten und Lügen im Gutachten bestrafen würde. (Es darf also im Gutachten schriftlich gelogen werden. Es passiert dem Gutachter nichts.)
Nur wenn der Gutachter sein Gutachten im Gerichtssaal vorlesen würde und das Vorgelesene (Ausgesprochene) vom Gericht dokumentiert würde, erst dann könnten die Unwahrheiten und Lügen nach § 153 StGB (Falsche uneidliche Aussage) bestraft werden. (Die schriftlichen Worte im Gutachten müssen also jetzt im Gerichtssaal, mit dem Mund, ausgesprochen werden und dokumentiert werden.)
Das wird aber der unehrliche Richter nicht mitmachen.
Der Richter bezieht sich auf das schriftliche Gutachten, welches er selbst, seinem bekannten Gutachter, in Auftrag gegeben hat und wie wir wissen, gibt der Richter oft dem Gutachter auch die Tendenz vor, wie das Gutachten ausfallen soll. (So schützt der kriminelle Richter den kriminellen Gutachter.)
So können kriminell entstandene Gutachten im Gericht benutzt werde, ohne dass einer dafür bestraft wird. (Meine zwei Gutachten sind ganz offensichtlich so entstanden.)
Unsere Bundestagsabgeordneten sollten schnellstens einen § im StGB schaffen, der auch schriftliche Unwahrheiten und Lügen, im Gutachten, unter Strafe stellt.
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser hat auch einen Gesetzesvorschlag geschrieben, mit dem die teilweise regelrecht mafiöse Strukturen, zwischen Richtern und Gutachtern, unmöglich werden. (Siehe bei lto . de , den Beitrag vom 05.04.2014)
Dieser Gesetzesvorschlag muss von unseren Bundestagsabgeordneten auch schnellstens in ein Gesetz umgesetzt werden. (Mafiöse Strukturen bei unseren Gerichten können wir nicht gebrauchen.)
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser, beschreibt am 05.04.2014 bei lto . de , im Artikel “Beeinflussung von Gutachtern: Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös” ,
die Zusammenarbeit von Richtern und Gutachtern treffend.
In dem Gesetzesvorschlag schlägt Frau Prof. Dr. Ursula Gresser vor, dass Richter nicht selbst einen Gutachter bestimmen dürfen. Gutachter sollen von einer neutralen Stelle, per Losverfahren, ausgesucht werden.
Damit kann die Korruption, bei den Gutachtern, verhindert werden. (Siehe den Beitrag bei lto . de , vom 05.04.2014 “Beeinflussung von Gutachtern: Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös”.
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser hat auch in der spreezeitung . de , am 14. Mai 2014, einen sehr interessanten Beitrag geliefert. Siehe den Artikel: “JUSTIZ: Ist unser Rechtsstaat in Gefahr?”
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser setzt sich für eine echte und ehrliche Rechtsstaatlichkeit, in unserem Lande, (uneigennützig) ein. Solche Menschen sollten auch in der Politik und im Deutschen Bundestag zu finden sein.
Wie, gesetzwidrig arbeitende Richter, von ihren Kollegen und den Staatsanwälten, gesetzwidrig geckt werden, habe ich in meinem Kommentar, hier beim justizfreund . de , zum Artikel: “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und der Bürger ohne Chance” beschrieben.
Einige Richter/innen und Staatsanwälte halten sich bewusst nicht an ihren Amtseid, sie missachten absichtlich die Gesetze, sie missachten absichtlich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, sie missachten unser Grundgesetz. Unsere Justiz ist teilweise in regelrecht mafiösen Strukturen aufgestellt.
Hier müssen, sehr schnell, unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag gegensteuern. Es wird ihnen leicht gemacht. Sie brauchen nur die Anregungen, aus der Bevölkerung, prüfen und umsetzen. Man muss rechtzeitig, gegen eine Anarchie, gegensteuern.
Weitere Informationen finden Sie in meinen Kommentaren, hier beim Justizfreund .de , zum Artikel “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und der Bürger ohne Chance”.
Das mit den Gutachten glaube ich sofort. Ich hatte mal einen Fall, wo es um Pfusch bei einer Zahnbehandlung in Ungarn ging und obwohl der Fall für mich eigentlich klar lag, sagte das medizinische Gutachten das Gegenteil aus. Naja, da wollte wohl auch jemand, dass nicht gezahlt werden muss.