Die Bürger vertrauen der Justiz (mit GVG von 1877) aber nur weil sie sie nicht kennen, gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption mit schockierenden skandalösen Absprachen, 22.02.2017

Deutsche Justiz, Wie gefährdet ist unser Recht?, BR-Fernsehen, 22.02.2017

Fälle: Manfred Genditzky, Hubert Schöpfer

DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.

Der Europarat empfiehlt Deutschland die Einführung von Justizräten, die von der Politik unabhängig sind und die Abschaffung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten vom Justizminister.

Über 2500 Obduktionen führt die Münchner Rechtsmedizin jährlich durch, überwiegend beauftragt durch Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Eine Studie der LMU München hat die Unabhängigkeit von Gutachtern untersucht. Danach bekommen 25% Hinweise welche Ergebnisse gewünscht sind.
Die Hälfte von ihnen ist existenziell von Gerichtsaufträgen abhängig.
In ganz Deutschland gibt Rechtsanwalt Ulrich Sommer Seminare über das Psychogramm der Strafjustiz.

Etwa 25% Fehlurteile gibt es in deutschen Strafprozessen.
BGH-Richter Ralf Eschelbach (Beck-Onlinekommentar zu §261 StPO, Rn 63.2 vom 30.09.2013)
Offizielle Statistiken gibt es nicht. Gemäss des Deutschen Richterbundes fehlen aber in Deutschland etwa 2000 Richter um die Fälle mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten.
111 Menschen waren in Bayern 2011 nachweislich unschuldig 10364 Tage in Haft (SZ-Umfrage bei 13 Bundesländern 2012).

9 Verurteilungen von Richtern wegen Rechtsbeugung seit 2007 bis heute.

Rechtsanwältin Regina Rick:
“Alle Menschen, die Angehörige pflegen müssen im Prinzip Angst davor haben, daß diese Angehörigen mal sterben und die Todesursache nie geklärt ist.”
“Es ist so, dass gerichtsmedizinische Institute ihre Aufträge immer von der Staatsanwaltschaft erhalten und da fällt es schwer stets objektiv zu sein.”

“Sie sitzen im Gefängnis, weil sie keine Chance haben etwas was das Gericht ins Urteil geschrieben hat richtig zu stellen. Alles was das Gericht ins Urteil schreibt das gilt als  Fakt und alles andere was dieser Meinung entgegen läuft kann man weglassen und man kann dagegen nichts tun. So ist es.”

“Leider gibt es einen riesigen Fehler im System und der ist, dass in Verfahren vor dem Landgericht kein Protokoll geführt wird. Wenn die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen protokolliert würden, dann hätte das Gericht in seiner Urteilsbegründung keine Möglichkeit etwas wegzulassen was nicht ins Bild passt und dann wären diese Urteile auch viel reversibel.”

“Die Rechtslage ist tatsächlich so, dass der BGH seine Ansichten nicht begründen muss. Sie können also jemanden lebenslang einsperren ohne dass Sie zu lesen bekommen warum der BGH dieses Urteil hält und nicht aufhebt.”

“15 Jahre hinter Gittern reicht nicht bei einer Verurteilung wegen Mordes bei der der angebliche Täter sagt: “Ich bin unschuldig”, weil wenn einer seine Schuld nicht zugibt, dann sitzt er länger als 15 Jahre und wird auch nicht vorzeitig entlassen.”


Rechtsanwalt Ulrich Sommer:

“Die Bürger vertrauen der Justiz aber nur weil sie sie nicht kennen.”
“Das Indubio pro reo und die Unschuldsvermutung sind ja die theoretischen Forderungen in unserem Strafprozess, mehr und mehr können wir heute davon ausgehen, dass in der Praxis genau das Gegenteil existiert.
Es ist nicht so, dass ein Richter, wenn er einen Angeklagten vor sich sieht gedanklich davon ausgeht, ich beginne mal bei Null und versuche die Wahrheit herauszufinden.
Gehen Sie mal davon aus, dass in den allermeisten Fällen der Richter von anderen Dingen ausgeht. Da sitzt jemand, der wird schon der richtige sein und der Prozess dann nur noch dazu dient ihn mit den Mitteln der Justiz zu überführen.
Hierfür sprechen ganz viele Dinge. Die neuesten Forschungen der Psychologie genau so wie die Statistik. Freisprüche, wenn es mal zur Hauptverhandlung gekommen ist, liegen im Bereich von 2%.”

Keine Tonaufnahmen beim Verhör, Willkür beim Protokoll?

“Die Aufnahme von Zeugenprotokollen bei der Polizei würde meines Erachtens ein ganz entscheidender Schritt dahin sein um eine eigene gedankliche Disziplinierung der Verfahrensbeteiligten zu fördern. Das ist doch ganz wichtig. Wenn ich nicht beobachtet werden zB. als Polizeibeamter und ich kann schreiben was ich will – nach jetziger Rechtslage eine einzige Katastrophe. Der Polizeibeamte kann machen was er will.”

Lebenslänglich obwohl die Erstaussage des Polizisten die, die Ermittlungen erst in Gang gesetzt hatte von diesem selbst widerrufen wurde. Obwohl das zweite Gutachten den Obdunktionsbefund in wesentlichen Punkten widerspricht und obwohl der Staatsanwalt während der Verhandlung das Mordmotiv des Angeklagten einfach austauschte nachdem das erste Motiv widerlegt worden war. Wie kann da trotzdem das Urteil lebenslänglich fallen?

“Und hier gibt es Beispielsweise eines der katastrophalsten Fehler im System unserer Strafprozessordnung. Da muss der Richter, der möglicherweise später die Hauptverhandlung macht, darüber entscheiden ob in dem bisherigen Verfahren alles rechtmässig gelaufen ist und ob es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung gibt. Dann unterschreibt er eigenhändig, dass es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung gibt und er ist es dann, der dann später selbst in der Hauptverhandlung agiert. Das er sich von der vorhergehenden Primärentscheidung nur noch mit grossem Aufwand lösen kann ist eine psychologische Grundeinsicht. Es wäre sehr leicht unser System an der Stelle zu ändern.”

Dazu und auch zu der fehlenden Problematik der fehlenden Tonaufnahmen will DokThema den bayrischen Justizminister Prof. Bausback befragen.
Für ein Interview steht dieser jedoch für einen Zeitraum von 4 Wochen nicht zur Verfügung.

BGH-Richter, Thomas Fischer:
“Wir waren mit denselben Richtern mit denen wir 1985 für 60 Millionen Menschen zuständig waren, machen wir jetzt die Revisionssachen für 80 Millionen Menschen.”

Thomas Fischer ist vorsitzender der 2ten Strafkammer des BGH. In seiner Kolumne “Fischer im Recht” berichtet er über Probleme in der Justiz.

“Erstaunlicherweise führen viele Aufhebungen dazu, dass die Richter des Landgerichts, deren Urteile man aufgehoben hat, sich dadurch persönlich verletzt fühlen. Die Richter erwarten im Gegenteil vom Revisionsgericht, dass es Ihnen nicht in den Rücken fällt.”

“Es gibt natürlich an Landgerichten, jeder weiss das der bei der Justiz ist, so eine Tendenz zu sagen, wenn die Entscheidung der Kollegen der anderen Kammer aufgehoben worden ist, dann erwarten die von uns, dass wir denen da jetzt nicht in den Rücken fallen.”

In seiner Kolumne schreibt Thomas Fischer, dass 90% der Richter die Akte gar nicht lesen. …Ein Richter hat die Akten gelesen und fasst den Fall mündlich zusammen.

“Jeder weiss, dass man Vorträge ja so oder so gestalten kann und zwar nicht nur bewusst, sondern im wesentlichen auch unbewusst.  Wenn man selbst eine bestimmte Vorstellung davon hat was am Ende dabei raus kommt, dann wird man den Vortrag schon gezielt im Endergebnis auf diese Vorstellung gestalten.”

Etwa 650 Fälle muss eine Kammer des BGH im Jahr bearbeiten. Sogar das BVerfG hat entschieden, dass diese Praxis rechtens ist.
Um Zeit zu sparen werden in Deutschland zunehmend Vergleiche geschlossen.

“Statt in 10 Tagen Verhandlung können wir die Sache in 10 Minuten erledigen. Dann ist das ein Verfahren was für alle Beteiligten Vorteile bringt. Das ist ja gerade das gefährliche daran. Das Gericht, der Verteidiger, die Staatsanwaltschaft spart Arbeit und der Angeklagte spart Strafe und die Gerechtigkeit mag auf der Strecke bleiben.
Zustimmen müssen nur diejenigen denen es was nützt.”
“Die Regeln, die in der Strafprozessordnung stehen und die ziemlich eng sind, sind einfach vorsätzlich missachtet worden. Das ist absolut skandalös und hat dann dazu geführt, dass gemäss einem Gutachten was das BVerfG beauftragt hat, dass über 40% der Richter in einer Befragung zugegeben haben, die Regeln nicht einzuhalten.
Das ist ein absolut schockierendes Ergebnis gewesen.”

Die Regeln sind also vorsätzlich missachtet worden und das Opfer hat bei einem Vergleich keine Chance sich zu wehren.

“Je mehr man sich also vom Recht entfernt und je mehr die Verfahrensbeteiligten sich einig sind, sich nicht an das Recht zu halten desto sichere ist es für sie. Denn was nicht protokolliert wird und nicht gerügt wird, dass weiss auch keiner. Es kommt ja so wie so nicht raus.”

Ein 45 minütiger mündlicher Vortrag entscheidet als letztlich unter Umständen ob ein Mensch lebenslang im Gefängnis bleibt oder nicht?

“Das ist so.”

Udo Hochschild, Verfassungsrichter a.D.:
“Was dann wird mit diesem alten unreformierten System weiss ich nicht. Manchmal macht es mir schlaflose Nächte, wenn ich daran denke.”

Ist unser Recht gefährdet aufgrund der Organisationsstruktur?

“Das ist in Bayern und auch in anderen Bundesländern der Fall. Dort wird die Karriere zum Teil auch davon abhängig gemacht, das man wechselt zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaftsamt. Dann kennen sich die Leute natürlich. Wenn man Richter ist, dann sind die Staatsanwälte die ehemaligen Kollegen mit denen man vielleicht auch Fussball spielen geht oder kegeln oder die persönliche Freunde sind.
Der Strafverteidiger ist aber aussen vor. Mit dem Strafverteidiger ist man per Sie und mit den Staatsanwälten unter Umständen per Du.
Ausserdem hat man die Arbeitsweise, die Notwendigkeiten der Anklage verinnerlicht. Man weiss wie der andere tickt und man denkt auch so und dann hat man halt keine neutrale richterliche Instanz mehr zwischen Verteidiger und Ankläger.”

Udo Hochschild erforscht die Gewaltenteilung.

“Gewaltenteilung bedeutet, dass die Staatsgewalten strukturell voneinander getrennt sind. Bei uns ist aber die Justiz in die Exekutive integriert. Der Justizminister hat die Aufsicht über die Richter und Staatsanwälte. Gegenüber den Staatsanwälten hat er sogar das Weisungsrecht.
Der Justizminister ernennt, befördert und versetzt die Richter. Damit ist die Richterschaft dem Justizminister faktisch unterstellt.”

“Wenn wir in wirtschaftlich oder politisch schlechte Zeiten steuern, dann halte ich dieses System für ausgesprochen gefährlich und dieses System was letztlich aus den 70er Jahren des neunzehnten Jahrhunderts stammt und nie im Prinzip jedenfalls verändert worden ist, das birgt Gefahren. Ich möchte diese Machtfülle nicht in den Händen von unverantwortlichen Politikern sehen.”

Eine der ganz merkwürdigen Dinge, die Psychologen rausgefunden haben, dass derjenige, der Macht ausübt sich komischerweise dich selbst gar nicht mehr so sehr an die Normen hält. Der Normbefolgungswille und das sind strafrechtliche Normen, strafprozzessuale Normen und gesellschaftliche Normen, sind offensichtlich nicht mehr ganz so verbindlich für denjenigen, der Macht über andere ausübt, die also diese Normen tatsächlich erfüllen sollen.

Richter Thomas Schulte-Kellinghaus:
“Der Vorwurf lautete konkret: “Zu wenig Verfahren erledigt”. Es ging also nicht darum, dass ich mir zu wenig Zeit für die Arbeit verwendet hätte, sondern zu wenig Verfahren erledigt.”

Richter Thomas Schulte-Kellinghaus möchte sich so viel Zeit für die Bearbeitung seiner Fälle nehmen wie er es für ein besmögliches Urteil für richtig hält.
Eigentlich selbstverständlich? Nicht am OLG-Freiburg.
Er ist von seiner Chefin schriftlich gerügt worden, dass er etwa 30% weniger Fälle erledigt als seine Kollegen.

Richter Schulte-Kellinghaus wertete das als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit und als Ausdruck der Sparwut, die zu Lasten der Arbeitsqualität geht.

“In dem Moment wenn ein Richter unter Druck gerät durch die Gerichtspräsidentin kann er mit Beistand von Kollegen an dem eigenen Gericht kaum rechnen.”

Seit 5 Jahren prozessiert Schulte-Kellinghaus gegen den Zwang anders arbeiten zu müssen.

Rechtsanwältin Christiana Gröbmayr:
“Wie haben Straftanzeige erstattet, weil auch aus den Unterlagen ersichtlich wurde, dass auch eine Nötigung gegen Herrn Schulte-Kellinghaus vorliegt.
Das Resultat war, wie wir auch befurchtet haben, sehr mager. Man kann es nicht Ermittlungen nennen, sondern es wurde sehr lange abgewartet und dann eine Einstellung verfügt.
Wenn die Executive gegen ein weiteres Organ der Executive ermittelt, dann tut sich der Staat immer schwer. In Europa ist das im Grunde einmalig, dass die Justiz eben nicht so unabhängig ist wie sie sein sollte, sondern von der Gerichtspräsidentin kontrolliert wird.”
“Man muss sich vorstellen, die Richter werden hier ja zunächst nur als Richter(innen) auf Probe eingestellt und werden überhaupt nur in den Staatsdienst übernommen, wenn die Erledigungszahlen stimmen. Weil das ist das massgebliche Kriterium anhand dessen die Befähigung für das Richteramt bemessen wird.”

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2 Antworten zu Die Bürger vertrauen der Justiz (mit GVG von 1877) aber nur weil sie sie nicht kennen, gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption mit schockierenden skandalösen Absprachen, 22.02.2017

  1. Manfred Rösler sagt:

    Informationen zum Thema gewünschte Gutachten und kollegiale Korruption, habe ich in meinen Kommentaren, hier beim justizfreund . de , zu den Artikeln:

    “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und Bürger ohne Chance”

    und

    “Gutachter bei Gericht: Unabhängigkeit wird mit Unkontrolliertheit und keine Verantwortung verwechselt”,

    geschrieben.

  2. M.yüksel sagt:

    Ich hab selber so einen Fall in Landshut erlebt. Der Richter hat die Verhandlung so geführt das die Angeklagte keine Chance bei dem Verfahren hatte. Obwohl der Tatvorgang nicht nicht 100% geklärt war ist sie höher verurteilt worden als in anderen
    Gerichten. Und ich habe zum Ersten mal erlebt wie ein Richter lügt von da an glaube ich nicht mehr an das System. Sogar bei dem Befangenheits Antrag ist er von seinen Kollegen gedeckt worden. Ich sag nur armes Deutschland. Wir Steuern geradezu auf Stasi 4.o zu und keiner merkt es.

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