Rechtsanwalt Tronje Döhmer zu: Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatrische Gutachten? Veranstaltung am 24.10.2015 im DGB-Haus Marburg
Wir betrachten hier den Strafprozess. Ich habe Zusammenfassend hier schon festgehalten, dass die grundlegende Erkenntnis, die sich aus der Auswertung von Literatur und Rechtssprechung ergibt, die ist, das akuter Handlungsbedarf besteht. Es ist in erster Linie der Gesetzgeber, der die Voraussetzungen für die Gewähr von effektiven Rechtsschutz zur Abwehr ergebnisorientierter Sachverständigerauswahl zu schaffen hat. Die Art und Weise wie im bundesdeutschen Rechtssystem Sachverständige ausgewählt werden ist Intransparent und ermöglicht vielfältige Manipulationsmöglichkeiten. Diese werden, dass ist meine Ansicht, extensiv benutzt um Einkommensschwache, physich und psychisch Kranke Berufsunfähige und Erwerbsunfähige… zu benachteiligen, so wie andererseits Handlanger staatlicher Gewalt, vor allem Polizeibeamte und Soldaten, so wie systemrelevante Konzerne zu beschützen und zu bevorzugen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Informationen zum Thema Gefälligkeitsgutachten habe ich in meinen Kommentaren, hier beim justizfreund . de , zu den Artikeln:
“Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und Bürger ohne Chance”
und
“Gutachter bei Gericht: Unabhängigkeit wird mit Unkontrolliertheit und keine Verantwortung verwechselt”,
geschrieben.