Aussagepsychologe Max Steller warnt vor Fehlurteilen. Wahr­heit, Wahn und Willkür, 17.10.2015

Buch: Max Steller, Nichts als die WahrheitAussagepsychologe Max Steller warnt vor Fehlurteilen Wahr­heit, Wahn und Willkür, LTO Legal Tribune Online, 17.10.2015

Max Steller ist ein führender Rechtspsychologe und mahnt in seinem Buch “Nichts als die Wahrheit?” davor, dass “jeder unschuldig verurteilt werden kann”. Sein Plädoyer für ideologiefreie Aussagepsychologie kommentiert.

…Sein unter Mitwirkung von Shirley Michaela Seul entstandenes Sachbuch ist spannend geschrieben und vermittelt wie nebenbei eine Vielfalt von Informationen über rechtspsychologische Methoden und Erkenntnisse. Steller greift immer wieder auf Kriminalfälle aus seiner langjährigen Praxis zurück, um seine sachlichen, aber keineswegs trockenen Erörterungen nachvollziehbar zu machen – und, um damit seine deutlichen rechtspolitischen Forderungen zu untermauern.

Inhaltlich wird auf den knapp 290 Seiten eine Vielzahl von Einzelthemen aufgegriffen und erörtert, die nicht alle Gegenstand dieser Rezension sein können.

…Insbesondere in Konstellationen, in denen neben ihren Aussagen keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen, kommt es entscheidend darauf an, ob das Gericht den Zeugen glaubt. Die dafür notwendige Einschätzung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen ist eigentlich zentrale Aufgabe des Gerichts in der Beweiswürdigung. In alltäglichen Fällen gelingt dies, wenn auch mitunter mehr schlecht als recht. Juristen werden für diese Aufgabe jedoch nicht ausgebildet und greifen daher weitgehend auf “gesunden Menschenverstand” und ihre “Erfahrung” zurück. Rechtspsychologen werden nur in besonderen Situationen zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung gerufen – vor allem dann, wenn Kinder als Zeugen gehört werden sollen sowie in Fällen, in denen es um Sexualdelikte geht.

Viele von Stellers Beispielen entsprechen diesem Muster: Es steht Aussage gegen Aussage. Entweder die von Zeugen erhobenen Vorwürfe treffen zu und dem Täter gebührt die angemessene Strafe oder sie treffen nicht zu und der zu Unrecht Beschuldigte muss auf die Erkenntnisfähigkeit von Gutachter und Gericht vertrauen.

Die Methode, die Steller als Aussagepsychologe verwendet, ist wissenschaftlich lauter und ideologiefrei, aber gleichwohl nicht unfehlbar: Auch die Anwendung aussagepsychologischer Methoden kann durchaus in entgegengesetzten Ergebnissen münden. Wie so häufig kommt es auch hier auf die individuelle Klasse und Expertise des Gutachters an.

…Stellers vorletztes Kapitel endet mit dem Satz: “Ich plädiere daher für eine Rückkehr zur Vernunft”. Dieses “Plädoyer wider die Unvernunft” ist vor allem eines gegen den Einfluss von ideologisch geprägten Stimmungen im Strafprozess. Dem kann man gewiss nicht widersprechen: Zu allererst  – vor der Bestimmung, ob es überhaupt ein Opfer und einen Täter gibt – muss es um die möglichst objektive Wahrheitsfindung im einzelnen Fall gehen. Es folgen Reformvorschläge, die diesem Zweck dienen sollen. So fordert Steller, Filmaufnahmen wichtiger Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren sowie ein Wortprotokoll der gerichtlichen Hauptverhandlung anfertigen zu lassen, damit eine spätere Beurteilung der Aussagen sich auf diese selbst und nicht auf eine von Ermittlungsbeamten und Richtern womöglich absichtslos entstellte Fassung stützt. …

 

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