Hier präsentiert sich Landesreichsbürgerminister Prof. Winfried Bausback (CSU) mit Amtseid (“Nur so dahingesagt”, Der Spiegel 44/2000), der das alles familär kollegial abdeckt (“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013), beim Austausch mit der SEFRA-Aschaffenburg, die zB. Opfern häuslicher Gewalt und vergewaltigten Frauen hilft ausser natürlich bei Prof. Bausback’s von der Justiz rechtlich vergewaltigen Menschen. Dafür gibt es natürlich auch kein Notfalltelefon.
In der Mitte steht mit feinem Zwirn Prof. Bausback, der etwas von der rechtlichen Vergewaltigung von Männern, Frauen und Kindern, auch mit gewollten Systemfehlern (zB. “Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013, http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-angestellte-missbrauchen-gefangene-und-verwahrte.7495fb17-8646-45d6-8d40-cc5f0c0d5878.html ; http://www.sueddeutsche.de/bayern/verdeckte-ermittlungen-kripo-belauschte-br-polizeireporter-1.2130124) uvam. in der Justiz hält und dieses Fach incl. dem Mundtomachen von Beschwerdeführern als Prof.-jur. beherrscht.
Er befördert und lobt Richter als Verfassungsfeinde mit Prädikatsexamen, die von den Grundrechten gar nichts halten und die das besonders gut können wie auch Richter Anton Lohneis und auch welche, die als Zeuge vor Gericht lügen (zB. Richter Dr. Friedrich Krauß und Richter Dr. Christian Pfab oder als Richterin Ulrike Barausch), damit Proleten auch dort gut effektiv rechtlich vergewaltigt werden. Das scheint ihm gut zu gefallen. Man sagt ja auch Gegensätze ziehen sich an.
Hier sieht man die ehemalige Justizministerin Beate Merk (CSU), die das eben so gut konnte. Sie hat eine lange Nase. Das kommt vom Lügen.
Durch ihre Lügen hat sie ausserdem den Mollath (“Die Anstalt” 25.06.2013) durch die Justiz und Psychiartrie besonders gut rechtlich vergewaltigen lassen.
Zum Beispiel:
Beate Merk: „Im Hinblick auf Ihre zweite Frage weise ich darauf hin. dass ich nicht gesagt habe. dass diverse Gutachter Straftaten festgestellt hatten. Die Feststellung, ob ein Angeklagter eine bestimmte Straftat begangen hat. obliegt allein dem Gericht und nicht den psychiatrischen Sachverständigen.
Abhängig vom Gutachtensauftrag haben psychiatrische Sachverständige mit Hypothesen zu arbeiten, d. h. sie dürfen für die an sie gerichtete Frage unterstellen, dass ein Beschuldigter/Angeklagter bestimmten Taten begangen bzw. nicht begangen hat. Die endgültige Bewertung, ob eine Straftat vorliegt, obliegt jedoch stets und ausschließlich dem Gericht.
Dr. Beate Merk. MdL Staatsministerin
Sie ist von der Tat und der Schuld und von der geistigen Krankheit, die auf der festgestellten Straftat beruht aber fest überzeugt. Warum?:
Beate Merk: “Es trifft also nicht zu, wie immer wieder suggeriert wird, dass ein Gericht einfach nur eine Entscheidung getroffen hat. Vielmehr ist diese Entscheidung auf der Grundlage fachärztlicher Gutachten getroffen worden. In diesen fachärztlichen Gutachten wurde festgestellt, dass der Betroffene M. eine Straftat begangen hat, dass er psychisch krank ist und dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist.”
Dr. Beate Merk, Bayrischer Landtag, Plenarprotokoll 16/114 vom 04.12.2012
Geholfen dabei hat ihr der familiäre Richterkollege Dr. Johannes Ebert vom OLG-Bamberg, der die Revision vom Mollath verworfen hat. Zur besonders dienlichen rechtlichen Vergewaltgung von sozial schwachen Menschen haben solche rechtlosen “Untermenschen” gemäss ihm auch gar keinen Justizgewährsanspruch (Artikel 19 Abs. 4 GG). Das bedeutet, dass sozial schwache Menschen gemäss ihm (und Richterin Martina Usselmann/Richter Kurth Barthelmes) bei Gericht gar keine Rechte geltend machen können und es sich um sogenannte gesetzlose “Untermenschen” ohne jegliche Rechte handelt.
OLG-Bamberg: §198 GVG (Artikel 6 EMRK) legt die Ansprüche fest für die kein Justizgewährsanspruch besteht wie zB. auf Reisekosten für mittellose Angeklagte ohne Menschenrechte, 11.11.2015 um 11 Uhr 11
Weil Dr. Beate Merk als Justizministerin zurücktreten musste, wurde sie später mit dem Posten einer Bayerischen Europaabgeordneten zur Wiedergutmachung belohnt, weil sie auch viel öffentlichen Ärger deswegen hatte. Lügen zur gemeinschaftlichen familiären möglichst effektiven rechtlichen Vergewaltigung von Proleten kann eben auch mal sehr Anstrengend sein und da hat man sich halt eine gscheite Belohnung vadeant insbesondere, weil man ja Mitglied in einer christlich sozialen Partei ist.
Das linke Bild zeigt Prof. Bausback wie er dem Justizfreund am 17.05.2015 eine christlich soziale Nachricht schreibt:
“Sehr geehrter Herr Justizfreund,
zu Ihren Zuschriften möchte ich Ihnen ganz allgemein mitteilen, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz alle Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sorgfältig prüft. Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen”.
Zur Belohnung für die gute rechtliche Vergewaltigung von sogenannten rechtlosen Untermenschen und der effektiven Verletzung von Grund- und Menschenrechten wurde Dr. Johannes Ebert von Prof. Bausback zum Präsidenten des LG-Aschaffenburg befördert:
Landesreichsbürgerminister Prof. Bausback ist vollen Lobes für einen fröhlichen Verfassungsfeind wie er selber einer ist:
“Bei sämtlichen Stationen Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn konnten Sie auf ganzer Linie überzeugen – insbesondere dank Ihres hervorragenden Fachwissens, Ihrer großen Einsatzbereitschaft und Ihres fröhliches und humorvollen Wesens.”
Die “sorgfältige Prüfung” von Beschwerden sogenannter “Untermenschen” kann man auch der PDF-Datei entnehmen, denn es gibt bisher nur das Gegenteil um den “Untermenschen” möglichst effektiv rechtlich zu vergewaltigen und zu schädigen. Das muss so sein, wenn sogenannte “Untermenschen” Rechte in der Justiz geltend machen, weil das humorvoll bestraft werden muß.
Der PDF-Datei lässt sich auch entnehmen wie man sich im Falle der familiären kollegialen Rechtsbeugerei und Willkür für die effektive Verletzung von Grund- und Menschenrechten in einem humorvollen Korruptionsbetrieb untereinander kollegial einsetzt:
http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf
Richter Kurt Barthelmes gehört auch mit zu den humorvollen Verfassungsfeinden was man leicht an seinem fröhlichem Grinsen erkennen kann.
Natürlich feiert man auch humorvoll die bayerische Landesverfassung, die ebenfalls fröhlich mit Füssen getreten wird wobei diese wegen der Party hochelitär gefeiert wird, weil an diese kein Bürger herankommt und ein Verfassungsfeind auch dieser Verfassung große Reden schwingt im feinen Zwirn, den ihm der Bürger bezahlt hat:
Prof. Bausbacks humorvolle Bespaßungsrede, die ebenfalls vom 11.11 um 11 Uhr 11 stammen könnte, wie die fröhlich Menschenrechte verletzende Entscheidung seiner 3 Richterkollegen. Was des einen elitäre Feier ist des Bürgers schädigendes übelstes Leid:
“Mit dem 70 – jährigen Jubiläum unserer Bayerischen Verfassung feiern wir heute nichts geringeres als die “Geburtsstunde” des modernen Freistaats Bayern.
Damit wurde nach der Zeit des Nationalsozialismus die verfassungsrechtliche
Basis für eine neue politische Kultur in Bayern geschaffen, die bis heute das
Fundament unseres Freistaats bildet.
Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungs –
und Religionsfreiheit – das sind die Grundwerte unserer christlich –
abendländischen Kultur, wie sie in unserer Verfassung festgeschrieben sind.
Wie lässt sich zum Beispiel “Freiheit” klarer und treffender definierenals mit den Worten des Art. 101: “Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet.”
Mit dieser Definition spricht unsere Verfassung zugleich auch etwas an, was mir als Justizminister besonders wichtig ist…
Und ebenso kann der Einzelne seine Freiheit nur ausleben, wenn er in Sicherheit
ist oder sich zumindest sicher fühlt: Vor Übergriffen seiner Mitbürger, vor staatlicher Willkür oder vor Angriffen von außen.”
Gemäss der Coburger und Bamberger Willkürjustiz abgedeckt durch Prof. Bausback dürfen an sogenannten “Untermenschen” (sozial schwache Nichtjuristen) aufgrund durchzuführender staatlicher Willkür und rechtlichen und tatsächlichen Vergewaltigung nicht nur Straftaten von Juristen verwirklicht werden, sondern es dürfen an diesen sogar Straftaten mit schweren Verletzungen von anderen “Untermenschen” verwirklicht werden.
Gemäss Richter Ulrike Barausch und Richter Dr. Christian Pfab vom LG-Coburg muss man als schwerverletztes Opfer einer über 60km/h zu schnell fahrenden Raserin, der Raserin den PKW als Tatwaffe zu 100% ersetzen, wenn man durch einen daraus folgenden Unfall schwerst verletzt wird, weil man ein Hindernis für die Raserin dargestellt hat.
Richterin Barausch zum ehemals schwerverletzten Opfer: Was fällt Ihnen ein, sich darüber zu beschweren?!
Die Beschwerde darüber stellt vielmehr eine Beleidigungsstraftat dar.
Am AG-Münster gab es für das schwerverletzte Opfer für den mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Straftäterin, weil dort Menschen umgekehrt durch die Straftat eines anderen Menschen nicht schwer verletzt werden dürfen und man dort sogar Rechte als Untermensch zumindest eingeschränkt geltend machen kann.
Hier freut sich Prof. Bausback ganz besonders, weil er glaubt, dass der Justizfreund so nicht sehen kann was er so treibt:
„Im Hinblick auf das unerlässliche Vertrauen der Bürger ihn die Rechtsordnung als Ganzes ist deshalb das Justizunrecht die wohl zerstörerischte Form des Unrechts überhaupt…“. Rolf Bossi, Rechtsanwalt in seinem Buch Halbgötter in Schwarz
Herr Dr. Brosa hat seine forensischen Untersuchungen über Justizministerien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt:
Das Personal der Justiz-Ministerien ist immer das abscheulichste. Wenn man in eine Justizvollzugsanstalt ginge und einige der dort Einsitzenden blind zu Staatsanwälten und Richtern beförderte, könnte die Auswahl nicht schlechter sein als die eines Justiz-Ministeriums.
https://bloegi.wordpress.com/2013/09/01/oberstaatsanwalt-jorgs-letzter-sommer
Reisekostenentschädigungsverfahren für die familiäre kollegiale rechtliche Vergewaltigung sozial schwacher “Untermenschen”:
Mittlerweile dauert das Verfahren über die Beschwerde bezügl. der Nichterstattung einer Reisekostenentschädigung an eine mittellose Person schon über 3 Jahre und 6 Monate bei 32 Beschwerden und vielen Verwaltungsvorgängen auch beim VG-Bayreuth, dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Deutschen Bundestag, die alle im Sinne des Antragstellers entschieden oder entsprechende Stellungnahmen abgegeben haben.
Der ganze Aufwand nur um den niederen “Untermenschen” festzustellen, der keine Rechte und auch keine Grund- und Menschenrechte in der Justiz geltend machen kann.
Normalerweise ist ein solches genau gleiches Verfahren was die Reisekosten betrifft in 15 Minuten erledigt zB.
Beschluss-Reisekosten
Es wird natürlich in anderen Fällen genau so vorgegangen auch wenn die Menschen jahrelang zu unrecht in die Psychiatrie oder das Gefängnis stecken. Das ist denen alle völlig egal.
Es muss zwangsweise der rechtlose “Untermensch” festgestellt werden, denn das beweist auch die besonders geistige Gesundheit der juristischen Akteure.
Je sozial schwächer die prozessbeteiligte Person um so mehr muss im Durchschnitt in der Justiz im Ansehen seiner beleidigenden Person gegen ihn vorgegangen werden. In Strafverfahren wird dazu gerne die sogenannte “kaltblütige Pedanterie” angewendet (StA Schmidt-Hieber, DER SPIEGEL 1993, Seite 78: http://blog.justizfreund.de/juristenzitate ) und in Zivilverfahren, das sogenannte “Schweinehundprinzip”.
Richterin Ulrike Barausch (von Prof. Bausback befördert zur Amtsgerichtsdirektorin) erklärte dem Beschwerdeführer, dass sein Reisekostenentschädigungsantrag nicht bearbeitet werden müsse:
“Es liegt nur an Ihren rechtlichen Wahnvorstellungen, wenn Sie glauben, dass der Antrag bearbeitet werden muss.”.
Und selbst wenn der Antrag bearbeitet werden würde, dann wäre er automatisiert abzuweisen, weil (sozialschwache) minderwertige “geistig kranke Nichtjuristen” bei Gericht keine Rechte geltend machen können, weil die rechtlich nicht das geringste verstehen können.
(Der Deutsche Bundestag (und der bayerische Verfassungsgerichtshof und das VG-Bayreuth) hat gemäss Richterin Ulrike Barausch auch rechtliche Wahnvorstellungen, weil der nach einer rechtlichen Stellungnahme zu den gleichen Rechtsansichten wie der an “rechtlichen Wahnvorstellungen” leidende Beschwerführer gekommen ist: Referat Pet 4 BMAS (Arb.), BMJV, BMZ, Pet 4-18-07-36-028633.
Das war im übrigen mal eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit. Was Prof. Bausback in seiner Justiz bisher eine “sorgfältige Prüfung” nennt ist einfach nur rechtliche Verarschung von “Untermenschen”, die keine Grund- und Menschenrechte in seiner Justiz geltend machen können was bisher immer das Ergebnis darstellte und festzustellen war. Etwa 80% aller Staatsjuristen müssen das zwangshaft feststellen.)
Anwältin Kunisch: „Richter K. behandelte mich einfach wie einen Untermenschen, weil ich es wagte meinen Mandanten zu vertreten. Ich war sozusagen auf demselben Niveau wie mein Mandant.“ Pfusch in der Justiz, NDR 2003
Bei minderwertigen Untermenschen-Proleten handelt es sich in der bayerischen Justiz auch um “Rindviecher”, “Kühe”, “Ochsen” usw. die “saudumm” sind und so geistig krank, dass diese keine Rechte geltend machen können sind diese allemal, weil es sich um rechtlose Untermenschen handelt.
Auch unter ihre rechtlichen Verarschungsschreiben setzen diese Leute auch noch gerne spaßeshalber “Hochachtungsvoll”.
Das Untermenschen keine Rechte geltend machen können haben bisher die Grund- und Menschenrechtsverletzer mit Prädikatsexamen Richter Dr. Friedrich Krauß LG-Bamberg, Richter Clemens Lückemann OLG-Bamberg, Richter Anton Lohneis LG-Coburg, Richter Dr. Johannes Ebert OLG-Bamberg, Richterin Martina Usselmann OLG-Bamberg, Richter Kurt Barthelmes OLG-Bamberg und der Landesjustizminister Prof. Bausback zugestimmt.
Die gewollte abdeckende Korruption in kollegialer Kumpanei besonders in Bayern ist ja mehr als bekannt:
“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html
Forensiker Mark Benecke: „Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen“
Zwischenzeitlich hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Direktor des AG-Coburg aufgefordert den Antrag zu bearbeiten.
Danach ist dieser letztlich von Richterin Ulrike Barausch (Besonders gutes Prädikatsexamen: “…Ihr zur Rechten sitzt während der Vorstellung Clemens Lückemann, Präsident des Oberlandesgerichts. …,dass sie zu den 20 Prozent der Studienbesten gehörte,…”) 2 mal willkürlich mit Rechtsbeugung automatisiert abgewiesen worden obwohl derjenige, der glaubt, dass der Antrag bearbeitet werden müsse an “rechtlichen Wahnvorstellungen” leidet, wie also auch der Beschwerdeführer, der Direktor des AG-Coburg, eine Richterin des AG-Coburg und somit auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Da Richterin Ulrike Barausch nun 2 mal selbst daran glaubte, dass der Antrag bearbeitet werden muss, stellt sich die Frage ob diese ebenfalls an “rechtlichen Wahnvorstellungen” leidet und diese ebenfalls bei sich entdeckt?
Anders gesagt liegt die fachliche Qualifikation von Richterin Ulrike Barausch, Richter Anton Lohneis und Richter Dr. Friedrich Krauß usw. zusammen weit unter der eines geistig kranken Proleten, der nicht das geringste rechtlich verstehen kann. Gemäss ihrer eigenen Feststellungen. Justiz ist so absurd wie man sich das gar nicht vorstellen kann.
Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015
Derzeit wird ein Befangenheitsantrag und eine Beschwerde gemäss §33a StPO, die gemäss dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof noch gestellt werden sollte um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können, seit über 6 Monaten wieder nicht bearbeitet.
Mittlerweile hat nach der insgesamt zweiunddreizigsten Beschwerde aber das verfassungsfeindliche Landesjustizministerium dem Präsidenten des LG Coburg Richter Anton Lohneis zum ersten mal mitgeteilt, dass die Beschwerde über die Nichtbearbeitung noch nicht bearbeitet ist. Zuvor gab es auch nur immer Verarschungsschreiben mit dem Entzug von sämtlichen Grund- und Menschenrechten von Prof. Winfried Bausback.
Nun gibt der Grund- und Menschenrechtsverletzer Richter Anton Lohneis mit Prädikatsexamen vom LG-Coburg folgenden verfassungsfeindlichen geistigen rechtlichen Schwachsinn von sich:
20170630LohneisLBSI152010Zuvor wurde auch immer wieder und immer wieder das gleiche vorgetragen und die gleichen Rechte geltend gemacht bis der Bayerische Verfassungsgerichtshof für eine Bearbeitung des Antrags gesorgt hatte.
Gemäss dem Grund- und Menschenrechtsverletzer Richter Anton Lohneis hat man keinen Anspruch auf seine Grund- und Menschenrechte, weil diese zuvor auch schon immer in kollegialer korrupter Kumpanei notorisch und querulantorisch verletzt worden sind.
Das ist aber bei vielen anderen Richtern mit Prädikatsexamen dort auch so wie zB. bei Richterin Ulrike Barausch, Richter Dr. Friedrich Krauß oder Richter Dr. Christian Pfab.
Was da auch ansonsten an rechtlichem Schwachsinn praktiziert wird ist vollständig absurd zB. Richterin Ulrike Barausch und Richter Dr. Christian Pfab mit Prädikatsexamen, denen man fachlich die Schulnote 6 oder 6- geben müsste soweit man das überhaupt noch als etwas “fachliches” bezeichnen kann, denn es sind völlig absurde Wirklichkeiten:
http://blog.justizfreund.de/richterin-barauschs-muppet-show-am-lg-coburg-am-30-09-2015
http://blog.justizfreund.de/richter-dr-pfab-es-ist-pflichtwidrig-auch-unter-lebensgefahr-kein-warndreieck-aufzustellen-das-zahlen-einer-ordnungsstrafe-ist-unfallursaechlich-12-03-2014
Richterin Ulrike Barausch erklärte zB. dass man einen unbeleuchteten PKW nachts wesentlich besser sehen kann, wie einen mit Abblendlicht und Warnblinkanlage leuchtenden PKW, der entgegen der Fahrtrichtung steht.
Nun ist es aber nicht so, dass Richterin Ulrike Barausch und ihre Kollegen psychologisch untersucht werden, sondern sie beauftragt einen Psychologen den Beschwerdeführer psychologisch zu untersuchen, weil der das alles und noch viel mehr für sachlichen und rechtlichen Schwachsinn hält, bei dem man sich auch noch in familiärer Korruption kollegial abdeckt.
Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015
Desweiteren wurde bei Richterin Ulrike Barausch Richter Dr. Pfab und Richter Dr. Krauß zum lügen gegen den zu Verurteilenden als Zeuge vorgeladen. Ein solches Vorgehen ist auch ein vollkommenes kollegiales hochelitär gefeiertes Selbstverständnis bei den Richtern.
Grundrechts- und Menschenrechtsverletzer Richter Anton Lohneis meint sicherlich §17 Abs. 1 AGO und nicht §17 Abs. 2 AGO, denn bisher wurde immer auf §17 Abs. 1 AGO verwiesen.
Abs. 2 kann es ja auch nicht sein, denn dann hätte der Grundrechtsverletzer Richter Anton Lohneis dem Beschwerdeführer gar nicht antworten können.
§ 17 AGO – Bearbeitung besonderer Fälle
(1) Enthält ein Eingang grobe Beschimpfungen oder Beleidigungen von Behörden, Behördenangehörigen oder Dritten und ist er nicht an eine Frist gebunden, wird dem Absender mitgeteilt, dass der Eingang wegen der ungehörigen Form nicht bearbeitet wird. 2Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn kein bestimmter Antrag gestellt ist. 3Die Abgabe an andere Behörden und die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung bleiben unberührt.
(2) Eingänge, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet; § 12 Abs. 3 Satz 2 gilt für elektronische Eingänge entsprechend. 2Unabhängig hiervon sind zum Schutz privater und öffentlicher Güter und Rechte die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und andere Behörden zu informieren.
Der Verweis in Anton Lohneis seinem grundrechtsverletzenden Schreiben auf §17 Abs. 1 AGO, dass Menschen, die sich bei Gericht über Grund- und Menschenrechtsverletzungen beschweren, als Untermenschen eine Beleidigung der Richter darstellen und deren Eingaben daher nicht bearbeitet werden brauchen, verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG, Artikel 17 GG, Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 103 Abs. 1 GG und Artikel 6 EMRK.
Der rechtsuchende Bürger soll mit solchen Schreiben einfach nur verarscht werden, damit er seine Grund- und Menschenrechte nicht mehr geltend macht und gleichzeitig soll damit der niedere Untermensch gegenüber Juristen festgestellt werden, der keine Rechte in der Justiz geltend machen kann.
Wer darin gut ist wird anscheinend befördert.
Es könnte aber auch sein, dass man sich aufgrund der fachlichen Inkompetenz mit Prädikatsexamen stetig selbst beleidigt und das am rechtsuchenden Bürger mit weiteren Schädigungen und Grund- und Menschenrechtsverletzungen auslassen muss.
Hinzu kommt, dass viele Richter und Staatsanwälte an einer kognitiven Verzerrung leiden aufgrundessen diese vollständig ausserstande sind ihre eigene Bürger schädigende fachliche Inkompetenz zu erkennen und nicht über die Fähigkeiten der Metakognition verfügen.
Richtig ist, dass der Präsident des OLG-Bamberg den Beschwerdeführer auch immer wieder mit den geichen entsprechenden verfassungsfeindlichen Schreiben notorisch mit Verweis auf §17 Abs. 1 AGO verarschen wollte. Wie der Präsident des LG-Coburg Anton Lohneis halt auch immer weiterhin das gleiche zur bürgerschädigenden Grudrechtsverletzung vorträgt und zwar immer noch.
Danach hat ja aber der Bayerische Verfassungsgerichtshof für eine Bearbeitung des Antrags gesorgt.
Jetzt erfolgt vom Präsidenten des OLG-Bamberg kein Verweis mehr auf die AGO, sondern es gibt jetzt die übliche rechtliche Verarschung zur weiteren Grund- und Menschenrechtsverletzung. Das wichtigste ist, dass der mindere “Untermensch” keine Grund- und Menschenrechte hat und diese nicht geltend machen kann und das das insbesondere in familärer kollegialer Kumpanei möglichst Bürgerschädigend festgestellt wird und dazu denkt man sich irgendeine Begründung aus:
Der Grund- und Menschenrechtsverletzer und Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg LBS 1-11/42.217 -749/2010 19.12.2016:
„…Dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Bamberg ist es als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“
Schmitt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts
Es handelt sich einfach nur um geistig plumpe Rechtsbeugung. Das kann man daran bereits leicht erkennen:
“…, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten.”
Es soll gar kein gerichtliches Verfahren abgeändert, aufgehoben oder bewertet werden.
Das Verfahren soll folgend aus zB. Artikel 3 Abs. 1 GG, Artikel 19 Abs. 4 GG, §198 GVG und Artikel 6 EMRK einfach nur in angemessener Zeit bearbeitet werden. Um für einen entsprechenden zeitgemässen Verfahrensablauf zu sorgen sind der Präsident des LG-Coburg Anton Lohneis, der Präsident des OLG-Bamberg Clemens Lückemann und der Landesjustizminister Prof. Winfried Bausback gerade verpflichtet. Genau das ist also eines ihrer Aufgaben. Stattdessen erklären diese also Verfassungsfeindlich, dass (manche) Gerichtsverfahren von sozial schwachen Menschen gar nicht bearbeitet werden müssen.
Gerichtsverfassungsgesetz §198 GVG
(1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter.
Mit einer Verordnung wie der AGO-Bayern kann man zu dem keine Grund- und Menschenrechte einfach willkürlich beseitigen abgesehen natürlich durch die vorliegende erfolgende willkürliche Rechtsbeugerei der verfassungsfeindlichen Akteure:
In der Normenhierarchie stehen Rechtsverordnungen wie auch Satzungen und Verwaltungsvorschriften im Rang unterhalb der förmlichen Gesetze (Parlamentsgesetze).
Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d. h. das Grundgesetz. Unmittelbar darunter sind die einfachen Bundesgesetze einzuordnen. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor.
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/unterschied-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-rechtsverordnungen.html
Art. 19 Abs. 4 GG enthält in Satz 1 eine Rechtsschutzgarantie. Danach muss gegen jede auf die öffentliche Gewalt zurückzuführende Rechtsverletzung der Rechtsweg offenstehen. Zum Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes gehört nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch, dass rechtzeitig innerhalb angemessener Zeit eine abschließende gerichtliche Entscheidung vorliegen muss.
Art. 19 Abs. 4 GG enthält – auch – einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber: Er muss diesen Grundsatz bei der Ausgestaltung der Gerichtsorganisation und des Prozessrechts berücksichtigen.
Einen vergleichbaren Ansatz enthält Art. 6 Abs. 1 EMRK, der in Deutschland den Rang eines einfachen Gesetzes hat: Danach hat jede Person das Recht, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_bei_%C3%BCberlangen_Gerichtsverfahren_und_strafrechtlichen_Ermittlungsverfahren
§17 der bayerischen AGO soll auch gar keine Grundrechte einschränken oder verletzen, denn sonst müsste die jeweilige Grundrechtsnorm, die eingeschränkt werden soll benannt sein. Ausserdem können nur Gesetze ein Grundrecht einschränken und Verordnungen liegen in ihrer Hierachie unter den förmlichen Gesetzen:
Artikel 19 Abs. 1 GG
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Ausserdem verstösst die AGO-Bayern auch noch gegen Artikel 17 GG und Artikel 115 der Verfassung des Freistaates Bayern, den Anspruch auf eine wirksame Beschwerde:
Art 17 GG
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 115 Verfassung des Freistaates Bayern
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Die grundrechtsverletztenden Reichsbürgerrichter und der Reichsbürger-Landesjustizminister praktizieren mal wieder die verfassungsfeindliche Auslegung der Gesetzgebung im Sinne des Deutschen Reichs und feiern eine Schaufensterverfassung an die der zu schädigende Prolet als “Untermensch” gerade nicht herankommen soll.
Was der Gesetzgeber also nicht macht wird möglichst verfassungsfeindlich von Richtern ausgelegt, praktiziert und ausgelebt. Und dann feiern sich die Richter hochelitär für die Verfassung und ihre geistige Gesundheit mit Prädikatsexamen.
“Die Weimarer Verfassung kannte kein vergleichbares Gebot zum Schutz der Grundrechte. Dies führte mehrfach zu einer unbewussten Einschränkung der Grundrechte durch den Reichsgesetzgeber. ”
https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot
Allen entsprechenden Richtern mit Prädikatsexamen ist bekannt, dass der Antrag und die Beschwerde zu bearbeiten ist und dass diese absichtlich und vorsätzlich gemeinschaftlich Grundrechte verletzen.
Das ist vorsätzliche Rechtsbeugung §339 StGB.
Diesbezüglich decken sich solche Richter aber auch in kollegialer korrupter Kumpanei ständig nacheinander ab und das ganz besonders in Bayern.
Zusätzlich verfolgen diese dann ihre geschädigten Opfer auch in richterlicher Kumpanei zur weiteren Schädigung und zum mundtot machen mit als Zeuge lügenden Richterkollegen.
Würde tatsächlich mal ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung geführt werden, dann würden die Richter angeben auch alle zusammen mal wieder fachlich weit unter dem fachlichen Niveau eines geistig kranken Nichtjuristen zu liegen, der rechtlich nicht das geringste verstehen kann. Weil dann ist kein Vorsatz vorhanden.
Dem rechtsunkundigen Untermenschen würde dann gesagt, dass Nichtwissen nicht vor Strafe schützt.
Bei rechtskundigen Juristen mit Prädikatsexamen wird aber auch gerne festgestellt, dass es sich bei von diesen getätigten Straftaten nur um einen Irrtum gehandelt haben kann, weil er es als rechtskundiger Jurist vorsätzlich gemacht hat “und daher kann es sich nur um einen Irrtum handeln”. Das war in dem Fall auch so wobei man die Betrugsbeute auch nicht zurückzahlen wollte, weil man ja absichtlich betrogen hat um an die Beute zu gelangen:
Das Land NRW muss vertreten durch den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer (GStA Hamm) eigene Betrugsbeute zurückzahlen (Verwaltungsgericht Arnsberg 10 K 2113/10, 06.06.2012)
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Grund- und Menschenrechtsverletzer Richter Anton Lohneis wurde schon einmal einschlägig auffällig:
26.12.2016
Nun, nach nur 8 Beschwerden gab es endlich die Schriftstücke und man weiss in Coburg und Bamberg ständig nicht was man vor fachlicher Inkompetenz eigentlich noch sagen soll. Obwohl das folgende ja noch völlig harmlos ist im Gegensatz zu der sonstigen angerichteten Schädigung mit vollständiger unglaublicher Inkompetenz:
Der Antragsteller möchte eine Kopie seines eigenen Reisekostenentschädigungsantrags:
Der Präsident des LG-Coburg Anton Lohneis, LBSI 15/2010 vom 18.12.2016:
„Abschließend verweise ich auf die gesetzliche Regelung des § 475 StPO, wonach Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen grundsätzlich nur einem Rechtsanwalt gewährt werden können.“
StPO § 474ff.: „Achtes Buch. Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke,…“
StPO Lutz Meyer-Goßner vor § 474 Rn 1:
Das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG abgeleitete Recht auf informelle Selbstbestimmung schützt den einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung und Verwendung seiner persönlichen Daten….
§ 475 Rn 1: …Die Vorschrift gilt nicht für Verfahrensbeteiligte (Rn 1 vor § 474 StPO)
Da er selbst Verfahrensbeteiligter ist, ist es natürlich kein verfahrensübergreifender Zweck, denn er muss nicht vor der Verbreitung seiner Daten (Kopie eines von ihm selbst gestellten Reisekostenentschädigungsantrags) vor ihm selbst geschützt werden.
Wenn Grundrechte, die eigentlich den Bürger vor der Justiz schützen sollen, mal gelten, dann werden diese auch noch in das Gegenteil zur weiteren Bürgerschädigung umgewandelt.
Und selbst wenn dem nicht so wäre und die Daten zur Bürgerschädigung frei in der Welt verfahrensübergreifend und bürgerschädigend von einem Richter verteilt werden, dann macht das auch gar nichts, weil man dem Proleten dann beim Gericht erklärt, dass das unter die richterliche Freiheit/Willkür gemäss Artikel 97 Abs. 1 GG fällt, der Artikel 2 Abs. 1 GG weit übergeordnet ist, denn ein Richter ist rein unabhängig und keinem Gesetz und somit auch keinem Grundgesetz oder Menschenrechtsgesetz unterworfen seit 1933.
Ausserdem kann der Prolet als “Untermensch” heute keine Grund- und Menschenrechte in der Justiz geltend machen, wie es auch für Juden von 1933 bis 1945 gegolten hätte.
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Justizminister Prof. Windfried Bausbacks Lügen:
Sogenannte “Untermenschen” anlügen und verspotten kann er auch sehr gut:
“Sehr geehrter Herr Justizfreund,
zu Ihren Zuschriften über Facebook möchte ich Ihnen ganz allgemein mitteilen, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz alle Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sorgfältig prüft.”
Und danach wird man rechtlich verarscht mit Verweis darauf, dass die 1945 eingeführten Grund- und Menschenrechte des Volkes nichtexistent sind.
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Schreiben vom Grund- und Menschenrechtsverletzer Richter Anton Lohneis vom 30.06.2017:
Unser Zeichen LBS I 15/2010, 30.06.2017
Ihre Eingabe an den Bayerischen Staatsminister der Justiz vom 19.03.2017
Sehr geehrter Herr
Ihre Eingabe an das Bayerische Staatsministerium der Justiz vom 19.03.2017 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet.
Ihre Eingabe erschöpft sich in der bloßen Wiederholung Ihrer früheren Schreiben und Eingaben. Es besteht deshalb keine Veranlassung zu einer erneuten Verbescheidung.
Im Übrigen wurden Sie auch durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg mehrfach auf die Regelung des § 17 Abs. 2 AGO hingewiesen, dass Sie auf Schreiben dieser Art künftig nicht mehr mit einer Antwort rechnen können.
Hochachtungsvoll
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Pilatus war Jesus ja besser zugewandt und wollte in freilassen. Die Krapf hat mich verurteilt und später ein anderer Richter freigesprochen.
Danke GOTT für meinen Freispruch.
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