Künast muss Beschimpfungen hinnehmen, tagesschau.de, 19.09.2019
“Stück Scheiße” oder “Geisteskranke” können laut Landgericht Berlin zulässige Meinungsäußerungen sein. Die Grünen-Abgeordnete Künast muss diese und andere herbe Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen. Politiker sind empört.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin stellen entsprechende Kommentare “keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen” dar.
Hasskommentare: Gericht mit Kehrtwende im Fall Künast, tagesschau.de, 21.01.2020 ( LG Berlin 27 AR 17/19)
Durfte Renate Künast in Kommentaren zu einem Facebook-Post als “Stück Scheisse”, “Schlampe”, “Drecks Fotze”, als “hohle Nuß, die entsorgt gehört” und als “Sondermüll” bezeichnet werden? Im September 2019 beantwortete das Landgericht Berlin diese Frage mit Ja. Nun kommt es zu einem anderen Ergebnis und ändert seinen Beschluss von damals teilweise ab.
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