Rechtsstaatlichkeit ist der Ausdruck, das der Rechtssuchende vor dem Gesetz nicht zum Subjekt eines Verfahrens wird.
Diese Rechtsstaatlichkeit, hat sich aber immer mehr von dem Gedanken eines Rechtsstaates verabschiedet.
Oftmals ist ein Gerichtsverfahren nur noch eine in ein enges Zeitfenster gepresstes Jusristenschauspiel, in dem der Rechtssuchende meist auf der Strecke bleibt.
Richterwillkür, Staatsanwälte die Recht biegen und brechen, Verteidiger, die mehr auf ihr eigenes Erscheinungsbild achten, sind dabei nur die geringsten Entartungen eines Verfahrens.
Schlimmer wird es wenn gar Richter Recht brechen und Urteile fällen, derer diese doch Wissen, das diese Unrecht darstellen und sich somit selbst Kriminalisieren. Weiterlesen →