Im Prozess gegen einen 44-Jährigen, der sich ohne entsprechendes Hochschulstudium als Diplom-Psychologe ausgegeben hat und in dieser Funktion Gerichtsgutachten verfasste, sind nach wie vor viele Fragen offen.
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Aber wo ist denn der komplette Schaden der Justizkasse. Wenn er die Gutachten, auf dessen Inhalt es nicht wirklich ankommt, nicht gemacht hätte, dann hätte diese ein anderer Gutachter gemacht.
Wie Richter am LG-Bielefeld erklärten, kommt es nicht darauf an ob ein Gutachten richtig oder falsch ist, sondern nur darauf das ein Gutachten vorliegt aufgrunddessen der Richter eine Entscheidung fertigen kann.