Fall Helmut Marquardt: Opa-Mord in Lodersleben: Sitzt der Falsche im Gefängnis?, 27.09.2010-04.07.2014

Fall Helmut Marquardt: Opa-Mord in Lodersleben: Sitzt der Falsche im Gefängnis? 27.09.2010

“Bestädigung”steht über diesem Schriftstück, der Mundart folgend, in der die Menschen in Anhalt das Wort Bestätigung aussprechen. Geschrieben hat es ein Mann namens Herbert Scheibe aus Lodersleben, 30 Kilometer südwestlich von Halle. Scheibe wurde vor bald neun Jahren ermordet. Er sei erpresst worden, schreibt er in seiner “Bestädigung”. Der Erpresser habe ihn genötigt, ihm einen wesentlichen Teil seines Vermögens notariell zu überschreiben.

Als der Mord an Herbert Scheibe vor Gericht kam, spielte dieses Schriftstück keine Rolle. Es wurde nicht zu den Akten genommen. Offenbar haben weder Polizei noch Staatsanwaltschaft es ernst genommen. Es wurde vom Gericht zwar “durch Augenschein und Verlesung” zur Kenntnis genommen, als Beweismittel aber nicht akzeptiert. Die beiden – Scheibe und der Mann, der ihn erpresst haben soll – hätten “ein gutes Verhältnis” gepflegt, hielten die Richter im Urteil fest. Eine Woche, nachdem Scheibe das Schriftstück verfasste, habe er noch mit mit der Familie des Mannes die Hochzeit seiner Tochter gefeiert. Die Aussagen einer “Vielzahl von Zeugen” aus Lodersleben bestätigten das. Deshalb könne das Dokument “die Annahme einer Erpressung nicht […] stützen”.

Die “Bestädigung” war für die Polizei bestimmt – falls ihm etwas passiert. Wovor fürchtete Scheibe sich?

Nach dem Prozess war das Original längere Zeit verschollen. Später fand es sich in einem Pappkarton. In den hatte die Polizei nach Abschluss des Verfahrens alle möglichen beschlagnahmten Gegenstände zusammengepackt und der Lebensgefährtin des Verurteilten zurückgeschickt.

Schuldig gesprochen und verurteilt wurde am 9. Januar 2004 ausgerechnet der Mann, dem Scheibe seine “Bestädigung” anvertraut hatte, und zwar mit der Bitte, sie der Polizei zu übergeben, falls ihm etwas passiere. Es handelt sich um seinen Schwager und Nachbarn Helmut Marquardt, der am Wochenende 74 Jahre alt wurde. Er bekam lebenslänglich und sitzt seitdem im Gefängnis. …

…Die vielleicht größte Schwäche des Urteils ist das fehlende Motiv. Es habe “nicht zweifelsfrei festgestellt werden” können, welche Beweggründe Marquardt getrieben haben sollen. “Dieser Umstand”, so die Richter, “vermag jedoch nicht die ihn belastenden Indizien, insbesondere zu den bei der Tat verwendeten

  • Tatmitteln

sowie der am Körper Herbert Scheibe aufgefundenen

  • DNA des Angeklagten,

zu erschüttern.”

Bei den “Tatmitteln” handelt es sich allerdings nicht um Schlagwerkzeug und Messer. Die Waffen wurden nie gefunden. Das Gericht nahm stattdessen mit den Kabelbindern und einer Kneifzange vorlieb. Bei den Kabelbindern habe es sich um ein spezielles Fabrikat gehandelt, das bei Marquardts früherer Firma BP verwendet wurde und sonst in Lodersleben nicht verfügbar gewesen sei. Abgeschnitten habe der Mörder die Kabelbinder mit einer Kneifzange, die Marquardt gehöre. Dass Marquardt und Scheibe sich immer wieder gegenseitig Werkzeug liehen und gemeinsam mit Kabelbindern Kränze als Grabschmuck geknüpft hätten, etwa für die verstorbene Schwester Marquardts, ließ das Gericht als Einwand nicht gelten.

Bei der DNA des Angeklagten handelte es sich um eine Spur, die an einem Finger des Toten gefunden wurde. Die konnte Marquardt im Prozess nicht erklären – oder besser: wollte nicht. Sein damaliger Anwalt hatte ihm dringend davon abgeraten (und das inzwischen schriftlich eingeräumt), weil er erwartete, das Gericht würde seine Erklärung als Schutzbehauptung abtun. …

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Erstmals Gnade für einen Mörder, Volksstimme.de Sachsen-Anhalt, 04.07.2014

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat erstmals einen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Mann begnadigt.

Die Staatskanzlei bestätigte am Donnerstag, dass Haseloff dem Gnadengesuch für Helmut Marquardt stattgegeben habe. Diese Entscheidung fuße auf einem Vorschlag aus dem von Angela Kolb (SPD) geleiteten Justizministerium, hieß es. Artikel 85 der Landesverfassung legt fest, dass der Ministerpräsident das sogenannte Gnadenrecht ausübt. Noch im September 2012 hatte Haseloff ein Gnadengesuch von Marquardt abgelehnt.

Die Freilassung ist vor allem ein Erfolg des vor zwei Jahren gegründeten Freundeskreises “Gerechtigkeit für Helmut Marquardt”, der inzwischen etwa 100 Mitglieder hat. Zu den Gründungsmitgliedern gehören Pfarrer und Seelsorgehelfer. Sie vertreten die Auffassung, dass Marquardt zu Unrecht verurteilt worden ist.

Der Sprecher des “Freundeskreises”, Rüdiger Grunow, sagte der Volksstimme gestern: “Ich bin zu 99,9 Prozent von der Unschuld überzeugt.” Grunow, langjähriger Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Altengönna (Thüringen) war durch das Gespräch mit einem Gefängnisseelsorger auf Marquardts Schicksal aufmerksam geworden. Er besuchte diesen drei Stunden im Gefängnis und befasste sich intensiv mit dem Fall. Heute spricht er von einem Justizirrtum.

Das Gnadenrecht
Laut Landesverfassung (Artikel 85) übt der Ministerpräsident das Gnadenrecht aus. Dieses Recht kann übertragen werden.
Bei lebenslänglichen Haftstrafen darf nur der Regierungschef entscheiden.
Die Justizministerin ist befugt, bei Strafen über zwei Jahren Gnadenrecht auszuüben. Bei Freiheits- und Jugendstrafen bis zu zwei Jahren dürfen Leitende Oberstaatsanwälte entscheiden.
Im Jahr 2013 gab es laut Justizministerium 80 Gnadenentscheidungen. Zwölf Gesuche wurden bewilligt (bei einem Strafrest von unter zwei Jahren). Entscheidungen auf Ebene der Justizministerin und des Regierungschefs gab es nicht.

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Gerichtsprecher: “Über den Fall haben insgesamt 21 Richter entschieden und alle mit dem gleichen Ergebnis und 21 Richter können nicht irren. Das ist ausgeschlossen.”
Staatsanwaltschaft: „Wir suchen keinen Mörder mehr. Den haben wir“, betont der Staatsanwalt. „Das damalige Urteil haben so viele Gerichte überprüft. So viele können nicht irren.“ http://www.mz-web.de/22672282

Erwin Tochtermann: “Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz” Bayerischer Informationsdienst Verlag, (1983):
Den Lesern, vielleicht auch den Juristen unter ihnen, zeigt Tochtermann, wie haltlos der „Mythos der personifizierten Gerechtigkeit“ ist.
Dem Irrtum wird in Bayern hoher Respekt gezollt. Er gilt fast als Nachweis der Menschlichkeit. Ich irre, also bin ich. Wo Irrtum ist, ist Leben.

Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen
http://blog.justizfreund.de/fall-maquardt-forensiker-mark-beneke-fordert-glaubhaftigkeitsgutachten-justiz-geht-uber-leichen-um-keine-fehler-zugeben-zu-mussen

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