LTO-Podcast #29: “Die Akte Rosenburg” – mit Prof. Dr. Christoph Safferling
Bis heute ein hoher Loyalitätsgrad gegenüber Juristenkollegen, die einen hohen NS-Belastungsgrad aufwiesen.
Das die jungen Juristen den Juristenherren mit hohem Belastungsgrad im Bundesjustizministerium devot gedient haben, das versteht sich schon und das kann man schon nachvollziehen.
Man muss sich immer wieder vor Augen führen, dass die Juristen im Dritten Reich kollektiv versagt haben wobei jeder damalige entsprechend mitwirkende Jurist als kleines Rädchen das Unrechtssystem stabilisiert hat.
Ende der 50er Jahre eine gesteigerte Belastungsquote im Bundesjustizministerium von 50% an NS-Juristen auf 78%.
Bei Thomas Dehler ist klar erkennbar, dass er viele NS-Juristen aus seinem Bamberger Wirkungsgrad mitgenommen hat nach Bonn obwohl diese SA- oder NSDAP-Mitglieder waren oder an Sondergerichten gearbeitet haben.
Für mich überraschend war auch diese mangelhafte Reflektion des eigenen und des kollektiven Versagens in den 50er und 60er Jahren.
Ich habe keinen gefunden, der auf seine frühere Tätigkeit als NS-Staatsanwalt oder als NS-Richter irgendwie kritisch geblickt hat und das zeigt sich natürlich auch in der Sacharbeit.
Man hat eben hier 1950, 1960 begonnen mit einer gekünzelten Bezugnahme auf die Weimarer Republik vor 1933, die alten Systeme wieder aufzurichten mit sehr fragwürdigen moralischen, sittlichen und auch politischen Vorstellungen.
…zugleich zur strafrechtlichen Aufarbeitung bis hin eben dazu, dass eben NS-Verbrechter also Mörder, die unter dem Deckmantel des Nationalsozialismus massiv Blut an den Händen haben, die geschützt worden sind vor strafrechtlicher Aufarbeitung und Verfolgung.
Das ist schon wirklich eine katastrophale Bestandsaufnahme.
Die Staatshörigkeit, die man natürlich im Nationalsozialismus zwingend durchgesetzt hat, die aber eben in den 50er, 60er Jahren immer noch ganz deutlich spürbar war, die muss also immer wieder kritisch reflektiert werden.
Ich würde mir wünschen, dass man auch die Studierenden anleitet Originaltexte zu lesen. Das man mal die Begründung eines Todesurteils mit den Studierenden gemeinsam erörtert um eben auch zu demonstrieren, dass sich das Urteil von 1942 wo eben wie auch immer jemand wegen Plünderung zum Tode verurteilt wird, dass sich das von der Form her gar nicht unterscheidet von einem Urteil heute. Vom Inhalt tut es das natürlich ganz gewaltig aber die Form hat nicht vor Unrecht und Ungerechtigkeiten geschützt.
Und das muss den Studierenden auch klar gemacht werden wie hoch die Anfälligkeit des ganzen Systems auch ist.
Ich beziehe auch mal Originaltexte mit ein um diese Perversität den Studierenden auf vorzuführen wo mit rechtlicher Sprache, also das was sie auch lernen, mit diesen Mitteln ein Höchstmaß an Diskriminierung und Ungerechtigkeit gefordert wird und in Kraft gesetzt wo man sich fragt, wie kann man denn als Richter so etwas überhaupt anwenden?
Mit welchen Vokabeln argumentiert man denn hier und mit welcher Methodik und Gemeinheit und mit welcher Niedertracht geradezu geht man da denn jetzt vor das Gesetz gegen Individualwürde, gegen die Würde des Menschen in Stellung gebracht wird, dass muss den Studierenden klar gemacht werden, dass das Handwerk das sie erlernen dazu in der Lage ist.
Das wichtigste am Juristen überhaupt ist, dass er fester auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die eben auch gerade in Reaktion auf das nationalsozialistische Unrecht 1949 verabschiedet wurde mit einer sehr starken Betonung eben der Grundrechte ausgehend von der Würde des Menschen.
Der Hintergrund muss eben immer sein im Bewusstsein der Verantwortung für individuelle Schicksale, den Grundrechten zur größtmöglichen Durchsetzung zu verhelfen.
Und eben gerade da wo eben Personen besonders anfällig sind, besonders hilfsbedürftig sind, besonders verletzlich sind, auch in besonderer Weise der Staatsmacht ausgeliefert sind – und da ist eben der Jurist aufgefordert zu prüfen und die Würde und die Grundrechte des Menschen aufrecht zu erhalten. Das ist sozusagen seine moralische Pflicht in diesem demokratischen Rechtsstaat.
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