Strafbefehl StA-Bielefeld/AG-Minden: 150 EUR Geldstrafe und 2253,54 EUR für den psychologischen Gutachterkollegen, 06.06.2006

Das alles für eine Straftat, dessen vorhandensein niemand festgestellt hat, sondern die wortwörlich vorhanden sein “kann”, weil der Richterkollege in der Willkür-Kollegialjustiz einen Strafantrag gestellt hat.
Eine Straftat liegt vor, weil sich der Richterkollege nach emotionalem Recht subjektiv durch eine Aussage bedroht fühlen “kann”. Nach dem Strafgesetzbuch muß aber eine Bedrohung durch eine Aussage auch tatsächlich vorliegen und nicht nur auf emotionalen Gefühlen basieren (Danach wie sich Proleten durch diese willkürliche Justizstaatsmacht subjektiv bedroht fühlen können mit unrechtmäßigen verfassungsfeindlichen Übeln und willkürlichen Rechtsbeugungen fragt ja auch keiner, sondern im Gegenteil, es wir als feierlich in der Justiz angesehen.).

Aber dort führt man auch wegen zugesendeter wertloser defekter Taschenrechner Hausdurchsuchungen durch ohne bei der Post nachzufragen ob der Beschuldigte das Paket überhaupt erhalten hat, weil eine Straftat möglich ist und Richter Wacker entscheidet über Beschwerden für die er gar nicht zuständig ist und verletzt wacker die Grund- und Menschenrechte. Das alles wird natürlich deren geschädigten Opfer in Rechnung gestellt:
Die Rechtsbeuger verdrehen dabei in ihrer Willkürjustiz auch die “Annahme” einer möglichen Straftat aufgrund von aufgezählten möglichen Sachverhalten zu folgendem: “Angesichts der Erheblichkeit des Tatvorwurfs und der Intensität des Tatverdachts…”
http://www.justizfreund.de/beitraege/qs11905.pdf

Das Gutachten stammt vom Psychologen B., der sozusagen der psychologische Hausgutachter am AG-Minden ist. Der Psychologe B. arbeitet Hauptberuflich in einer Alkoholklinik und macht seine Gerichtsgutachten als Hobby nebenher.

Das Gutachten ist selbstverständlich geheim, weil man den geistigen Senf eines Psychologen ja auch gerne mal überprüfen möchte.
Der Beschuldigte ist von Gutachter B. über viele Jahre mehrfach psychologisch untersucht worden. Von 3 Untersuchungen ist das Ergebnis bekannt. Der Beschuldigte hatte in jedem Gutachten eine andere geistige Krankheit wobei jeweils die anderen 2 zu dem Zeitpunkt nicht vorlagen. Nebenher haben aber auch Richter beim Beschuldigten selbst geistige Krankheiten (forensisch) festgestellt, die aber der Gutachter nicht feststellen konnte zB.

Richter Weyandt/Präsident des OLG-Hamm Keders in seinem Schreiben vom 15.03.2013:
…„Angesichts der vom Kläger in der Vergangenheit gezeigten jahrelangen Querulanz gegenüber der Justiz ist von einem die freie Willensbildung ausschliessenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit – also von Geschäftsunfähigkeit – auszugehen. Infolgedessen kann der Kläger keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen.“
…„Der Kläger ist Prozessunfähig“…
…„und seines Realitätsverlustes ist er der Meinung, Gerichte und Justizverwaltungen setzten sich ihm gegenüber mit Lügen, Protokollfälschungen und Falschaussagen zur Wehr“
Die Internetseiten sind derzeit nicht mehr zugänglich, waren aber Gegenstand einer vielzahl von Verwaltungsvorgängen.“…

Die Internetseiten (gemeint sind diese Internetseiten) sind zugänglich und waren immer zugänglich. Da haben beide Richter mit Amtseid gelogen und sich mit Falschaussagen zur Wehr gesetzt.
Wie verlogen viele Richter sind kann man sich aber trotzdem noch gar nicht vorstellen. Auch Rechtsbeugung, Willkür und korrupte Kumpanei sind für viele Richter ein vollkommenes Selbstverständnis, dass hochelitär gefeiert wird und zu belohnen ist und zwar sollen es auch noch ihre geschädigten Opfer feiern und zwar so wie sie von ihren familiären Kollegen dafür gefeiert werden.
Die wahrheitsgemäße Veröffentlichung der feierlichen Tätigkeit stellt für sie gerne eine strafbare Beleidigung dar für die das Opfer zusätzlich abzuurteilen ist. Feierlich kollegial versteht sich von selbst.
Natürlich hat es auch die Protokollfälschungen gegeben und dazu unablässig Rechtsbeugungen, kollegiale korrupte Kumpanei in einer Willkürjustiz, die der Schädigung von Proleten dient, besonders wenn diese selbst Rechte geltend machen.
Für viele Richter sind Protokollfälschungen etc. das nomalste und selbstverständlichste von der Welt.
Richter fälscht Urteil und Protokoll – und erhält Freispruch, „Ansonsten wären alle Richter schon vom Dienst entfernt“, 25.06.2014
Und warum sollte ein Richter einem sogenannten “Untermenschen”, der sich über die schädigenden Rechtsbeugereien von Richtern beschwert, nicht zu dessen zusätzlichen Schädigung gerade das Protokoll fälschen?
Man muss sich ja nur mal anschauen wie sich Richter Weyandt und Keders vom OLG-Hamm mit Lügen, Falschaussagen und Amtseid vollkommen selbstverständlich zur Wehr setzen. Oder meinen die beiden Kollegen, dass der Prolet meint man würde sich nur entsprechend so zur Wehr setzen?
Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen.

Wie man der Rechnung entnehmen kann wurde der Einspruch verworfen, weil dieser krankheitsbedingt zu spät eingelegt worden ist. Wenn der Beschuldigte aber aufgrund von geistigen Krankheiten gar nicht in der Lage ist wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen, dann kann der Einspruch krankheitsbedingt gar nicht verspätet eingereicht worden sein und es wurde wieder bürgerschädigende Rechtsbeugung in einer Willkürjustiz betrieben: “Infolgedessen kann der Kläger keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen.“
Es dreht und verdreht sich immer alles so wie man das sogenannte “NICHTS” und minderwertige Untermenschenmaterial in kollegialer korrupter Kumpanei möglichst maximal schädigen und schikanieren kann und Juristen und deren Helfer möglichst viel Geld verschaffen kann, wenn diese bei den kollegialen korrupten Tätigkeiten mitmachen.

Das mit der Querulanz stimmt gewissermassen, denn er zeigt eine Querulanz in der Justiz gegenüber deren kriminellen Handlungen, Verbrechereien, Willkür, Rechtsbeugungen, Korruptheiten und Ekelhaftigkeiten usw.
Das ist jedoch nicht erlaubt, denn es sind die “ordnungsgemässen Aufgaben” der Justiz, die nicht beeinträchtigt werden dürfen:

Der Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
  … Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt.
…Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. … Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann

Völlig durchgeknallt und Schizophren: Warum betreiben wir denn dann erst diese unsachlichen, verleumderischen und beleidigenden Tätigkeiten in der Justiz, wenn es uns nicht gefällt und wir nicht Spaß daran haben?

Es ist nicht bekannt wieviele Straftanträge und beauftragte Strafverfahren es von Gero Debusman gab. Es können 10 oder mehr gewesen sein. Obwohl seine ganzen Kollegen korrupterweise bemüht sind war jedenfalls kein einziges Strafverfahren erfolgreich. Er morniert als Beleidigend auch BGH- und Verfassungsrichter, deren Aussagen zitiert werden. Setzt sich da etwa wieder jemand in der Justiz mit “Lügen und Falschaussagen zur Wehr“, damit man die “ordnungsgemässen Aufgaben” gemütlich weiterbetreiben kann?

Richterliche kollegiale Korruption:
3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des Rechtsstaates dient in aller erster Linie dem Bürger und soll ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren.

Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, daß der Bürger sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.
Dr. jur. Lamprecht

Wie geistige Krankheiten willkürlich von Psychologen festgestellt werden:
Nach der Rechnung über 2253,54 EUR für ein geheimes Gutachten wurde der Beschuldigte Jahre später wieder zu dem gleichen Gutachter vorgeladen. Er erklärte dem Gutachter, dass er keine Lust mehr habe an einem solchen teurem Schwachsinn teilzunehmen, weil er ja auch schliesslich Postbote Dr. Dr. Gert Postel kennt.
Das nicht erscheinen machte die Gutachten etwa 1000 EUR billiger, die ja immer der Untersuchte selbstverständlich auch willkürlich in Rechnung gestellt bekommt.
Darauf hin litt er an einer “abartigen paranoiden schizophrenen geistigen Erkrankung”.
Jahre später erfolgte wieder eine Fern-Untersuchung. Die abartige paranoide schizophrene Erkrankung war nur gar nicht mehr vorhanden (die ganzen anderen geistigen Krankheiten auch nicht, sondern wieder eine neue geistige Krankheit) und der Gutachter B. erklärte, dass er beim besten Willen nicht weiss wie er darauf gekommen ist.
Allerdings weiß nun im Grunde jeder mit welcher Willkür er darauf gekommen ist.
Man muß nur deren willkürliche “hochwissenschaftliche” Tätigkeit monieren und ihre Eitelkeiten damit verletzen. “Das mächtigste Opiat des Teufels heißt Eitelkeit.” (Im Auftrag des Teufels)

Wenn ein zu 100% arbeitsunfähiger ALG II Empfänger sich über die Rechtsbeugerei und über das korrupte zuschustern von Gutachteraufträgen und abdecken der Gutachter beschwert, dem man nur für das eine Gutachten 2250 EUR in Rechnung stellt, dann ist der geistig krank:

Richterin Barausch 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”

Richterin Barausch lud familiär korrupt 3 ihrer Richterkollegen mit Amtseid zum selbstverständlichen Lügen vor um den unschuldig Angeklagten einfacher verurteilen zu können. (Die 3 lügenden kollegialen Richterzeugen werden natürlich auch wieder, gemäss einem Korruptionsbetrieb, von den Kollegen bei der Staatsanwaltschaft abgedeckt). Die von dem zu Verteilenden benannten Zeugen, die das Gegenteil wie die 3 Richterkollegen in ihren Falschaussagen erklärt hätten wurden einfach ignoriert.
Dem zu Verurteilenden erklärte sie, dass alle seine Eingaben nicht bearbeitet werden brauchen oder automatisiert abzuweisen sind, “wie es meine Kollegen auch alle machen!”. Sie verweist also ausdrücklich darauf, dass man dort korrupt kollegial zusammen hält und gemeinschaftlich Rechtsbeugung betreibt und sich der Prolet daher gegen die Rechtsbeugungen und Willkür nicht wehren kann.
Die meisten Gutachter sind eben auch teil des korrupten Kumpaneisystems und wer das kritisiert muss natürlich geistig krank sein.

„Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.“.
Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015

Die unfassbaren Absuditäten, die zB. bei Richterin Barausch stattfinden muss aber jeder selbst erleben, denn wenn man das erzählt ist man verrückt, weil das zu unglaublich ist.

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