Jens Maier, ein unerträglicher Richter, Frankfurter Rundschau, 28.12.2017
Der Aufbau der bundesdeutschen Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg war im wesentlichen das Werk ehemaliger NS-Juristen. Allein in der britischen Besatzungszone waren 1948, also vor 70 Jahren, rund 30 Prozent der Gerichtspräsidenten und 80 bis 90 Prozent der Landgerichtsdirektoren und Landgerichtsräte frühere NSDAP-Mitglieder, die unter anderem an den 32 000 Todesurteilen während der NS-Zeit mitgewirkt hatten.
Der Gefahr, dass die Dritte Gewalt – wie schon in der Weimarer Republik – erneut die Unterhöhlung des demokratischen Rechtsstaats betreiben könnte, war mit Händen zu greifen und wurde von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes klar erkannt.
Eine Konsequenz war die Einrichtung von Richterwahlausschüssen zumindest auf Bundesebene, die die Wahl von Bundesrichtern nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach politischen Kriterien beurteilen sollen. Unter allen Umständen sollte verhindert werden, dass im Namen der Bundesrepublik – die den Schutz der Menschenwürde zu ihrem Höchstwert erklärte – Richter mit „völkischer“, rassistischer Gesinnung Recht sprechen würden, die zwar den Eid auf die Verfassung abgelegt, aber ihren Geist nicht verstanden haben und/oder nicht bereit sind, ihn zum Maßstab ihrer Urteile zu machen.
Mit anderen Worten: Richter wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der der NPD offenkundig näher steht als dem Bekenntnis zur Menschenwürde, sollten in der Justiz der Bundesrepublik unmöglich sein. Der rechtsradikale Maier ist in der Tat unmöglich, aber seit 20 Jahren ist er Richter am Landgericht Dresden.
Anfang dieses Jahres hat Maier vor der „Herstellung von Mischvölkern“ in Europa gewarnt, die „einfach nicht zu ertragen sei“. Er hat die rechtsextreme NPD gelobt, weil sie „die einzige Partei war, die immer geschlossen zu Deutschland gestanden hat“ (Maier sagte das am selben Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht die NPD als verfassungsfeindlich, als wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus bezeichnete und das Verbot der Partei nur wegen ihrer Bedeutungslosigkeit verwarf).
Er hat die Aufarbeitung der NS-Zeit als „Schuldkult“ diffamiert und ihn für „endgültig beendet“ erklärt. Er hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, den vom Nationalsozialismus vor allem die Generationenfolge trennt, als „aufrechten Patrioten“ gerühmt, als „meine Hoffnung“, neben der „sitzen zu dürfen“ für ihn, Maier, „eine große Ehre“ sei.
Er hat auf Antrag der NPD einen Politikwissenschaftler mit einer – später aufgehobenen – einstweiligen Verfügung zum Schweigen zu bringen versucht und ihm untersagt, Äußerungen aus einem Zeitungsbeitrag zu wiederholen, wonach die NPD durch die Vertreibung in Deutschland lebender Migranten „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ plane.
Richter Jens Maier hat in diesem Jahr zahllose Beweise geliefert, dass er seinen Eid, wonach er „das Richteramt getreu dem Grundgesetz“ ausüben werde, (§38 Deutsches Richtergesetz), für so verbindlich hält wie seine unseligen Vorgänger, die sich von ihrem Eid auf die Weimarer Republik problemlos selbst entbanden, als sie sich in den Dienst Adolf Hitlers stellten.
Seit einem Jahr ist offensichtlich, dass Maier als Richter unerträglich ist und eine Beleidigung der Dritten Gewalt.
Das Landgericht hat ihm allerdings einen Verweis erteilt.
Ist die Reaktion der Justiz auf ihren verfassungsfeindlichen Kollegen souverän oder beschämend? Jedenfalls ist sie in früherer Zeit bedeutend härter ausgefallen, wenn bundesdeutsche Richter sich um den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sorgten. In den 70er Jahren bescheinigte zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht zwei Lehramtskandidatinnen, allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der DKP für den öffentlichen Dienst ungeeignet zu sein.
Einer der beteiligten Bundesrichter war Edmund de Chapeaurouge. Er war während der NS-Zeit in Hamburg als Beisitzer in der 6. Großen Strafkammer an einigen der berüchtigten „Rassenschande“-Urteile beteiligt. In einem Fall war ein jüdischer Kaufmann zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er sich in einem Massagesalon von einer nicht-jüdischen Deutschen hatte behandeln lasen. Er habe gewusst, dass er „als Jude von deutschblütigen Frauen sich fernzuhalten hat“, und sich nur massieren lassen, um „arische Frauen“ als „Objekt seiner Sinneslust zu mißbrauchen“. Die „Rassenschande-“Gesetze entsprangen wie auch das Urteil des Gerichts der Furcht vor der „Entstehung von Mischvölkern“, die nun auch den Dresdner Richter Jens Maier beschäftigt.
Chapeaurouges Karriere in der Justiz hat das damals nicht behindert. Auch am Richter Jens Maier scheinen sich seine Kollegen nicht zu stören. Ein kollektiver Protest der Richterschaft gegen ihn ist bisher ausgeblieben. Das ist beschämend.
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Richter sind hier die Götter in schwarz. Zwar haben einige von ihnen nicht alle Tassen im Schrank und fühlen sich sowieso nicht an Gesetze gebunden, aber sie sind leider juristisch unangreifbar. Man kann sich so einen kriminellen Richter privat einmal zur Brust nehmen, jedoch sind diese inzwischen so Realitätsfremd, dass sie nicht begreifen wenn sie Unrecht gesprochen haben. Die sind abgestumpft und denken nicht mehr nach.
Und kein Richter in D wird gegen einen anderen Richter vorgehen und die Staatsanwaltschaft schon gar nicht. Die Justiz ist einfach nur ein großes Theater. So lange nicht vom Volk entsprechender Druck ausgeübt wird, werden alle Veränderungen immer zum Nachteil des Volkes ausfallen. Und ob der Richter nun rechts ist oder links, sollte solange er objektives Recht spricht, vollkommen egal sein. Und wenn er Recht beugt, muss er zur Verantwortung gezogen werden. Von der Justiz, vom Volk oder eben von dem Justizopfer unter berufung auf Art. 20 GG.
Das sich die Nazis in unserer Justiz verewigt haben, hat doch 70 Jahre keinen interessiert. Die Masse der Deutschen ist, was sie schon immer war: einfach dumm und ignorant. Solange das so bleibt, wird sich nichts ändern. Und wenn jemand seinen Richter zur Rechenschaft zieht, wird er als Psychopat oder Terrorist angeprangert und niemand steht im bei. Also alles ein Teufelskreis.