Berliner Polizeischüler, Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor Gericht, taz, 28.05.2019
Polizeischüler haben einen schwarzen Basketballspieler mit Affengeräuschen beleidigt.
Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Einer wurde befördert.
Berliner Polizeischüler, Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor Gericht, taz, 28.05.2019
Polizeischüler haben einen schwarzen Basketballspieler mit Affengeräuschen beleidigt.
Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Einer wurde befördert.
Kommt das stärkste Gras der Welt aus Berlin?, Deutscher Hanfverband, 28.08.2018
Doch ein genauer Blick auf die Zahlen wirft neben den Risiken des Schwarzmarkts noch eine ganz andere Frage auf. Wer die THC-Gehalte des in Berlin beschlagnahmten Grases mit anderen Zahlen weltweit vergleicht, muss vermuten, dass es in Berlin das stärkste Gras der Welt gibt. Zwar ist der durchschnittliche THC-Gehalt von Berliner Straßengras mit 11,1-13,7 Prozent durchaus realistisch und nachvollziehbar, doch als Spitzenwert wurden mit Ausnahme von 2016 jedes Jahr Funde mit einem THC-Gehalt von mehr als 30 Prozent genannt. 2010 wurden sogar Blütenstände mit bis zu 44 Prozent THC beschlagnahmt und auch 2011 soll es einen Spitzenwert von 39,7 Prozent gegeben haben.
Nebeneinkünfte werden selbst Kollegen unheimlich, welt.de, 01.03.2017
Hohe Nebeneinkünfte, viel Arbeitszeit. Einige Bundesrichter verdienen erstaunliche Summen nebenher. Klaus Rennert, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, sieht darin eine große Gefahr.
Der Beruf des Richters ist normalerweise der unabhängigste, den es hierzulande gibt. Normalerweise. Einige Richter aber verdienen nebenher viel Geld. Was durchaus die Unabhängigkeit der Juristen untergraben könnte – auch bei den ranghohen Richtern der Bundesgerichte.
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Verfassungsgerichtshof: Die Hüter der Grundrechte, zeit-online, 13.01.2019
Der nächste brisante Fall für den Verfassungsgerichtshof nimmt bereits Gestalt an. Nach den Plänen der Regierung sollen bei der Reform der Mindestsicherung vorzeitig aus der Haft entlassene Straftäter, die zu mehr als sechs Monaten Gefängnis verurteilt waren, bis zum regulären Strafende keine Mindestsicherung mehr erhalten. Kommt es zu solch einem Beschluss im Parlament, dann wird die Regelung wohl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen, weil sie im Konflikt mit dem Gleichheitsgrundsatz stehen dürfte. Es wäre dies ein weiteres Puzzlestück in einer Serie jüngster Reformen, die rasch vor dem Höchstgericht landeten.
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Justiz gerät ins Zwielicht, Sueddeutsche Zeitung, 10.05.2010
Es war eine seltsame Szene, die sich mehrmals die Woche im Keller des Nürnberger Justizpalastes abspielte. Mit schöner Regelmäßigkeit, bevorzugt dienstags und donnerstags, trug der Justizangestellte Hartmut Steiner (Name geändert) ohne erkennbaren Sinn und Zweck ein und denselben Karton zwischen dem Asservatenraum S 16 und seinem Büro S 23 hin und her. Kollegen wunderten sich über das merkwürdige Verhalten. Irgendetwas sei da faul, vermuteten sie und informierten Vorgesetzte.
Doch Steiner schleppte noch Monate lang unbehelligt seinen Karton. Schließlich gingen zwei Kollegen auf eigene Faust der Sache auf den Grund. Mitte Juli 2007 rissen sie das Klebeband von dem Karton und brachten so einen für die Nürnberger Staatsanwaltschaft peinlichen Vorgang ans Tageslicht.
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Versicherungsrecht BGH-Richter kassiert bei Versichererseminaren, 21.03.2017
Der Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Wellner, hat nach einem Bericht des Recherchezentrums Correctiv seit 2010 als Referent gegen Honorar „an mindestens 65 Seminaren“ der Veranstalter MWV und Versicherungsforum teilgenommen. „Partner“ des von der Versicherungswirtschaft betriebenen Versicherungsforums ist die Anwaltskanzlei BLD, die „nahezu alle deutschen Versicherungsunternehmen“ vertritt, so das Versicherungsforum. Weiterlesen
Das gab es am Amtsgericht Gelsenkirchen noch nie, http://beamtendumm.wordpress.com, 11.05.2019
…Nach dem Termin, wo es noch keine Entscheidung gab, wollte ich meine Fahrtkosten erstatte haben. Das war mal wieder nicht so einfach. Die Erstattung der Fahrtkosten dauerte länger als der Termin.
Gemeinsam gingen wir zur Geschäftsstelle. Auch dort kannte man das nicht. Man war der Meinung, dass es Fahrtkosten nur für Zeugen etc. gäbe. Fahrtkosten für eine Prozesspartei wurden an diesem Gericht noch niemals erstattet. Das meinte zumindest die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle. Nun bin ich, und meine Hartnäckigkeit bei diesem Gericht schon bekannt, und man war nun endlich bereit mal bei der Zahlstelle anzurufen, die mich ja nach oben geschickt hatte. Nach einiger Zeit schaffte sie es sogar ihre Kollegin zu erreichen, und ich wurde später wieder zur Zahlstelle geschickt, nachdem der Richter das Formular unterzeichnet hatte. Weiterlesen
Bundesgerichtshof: Die schiere Freude am Strafen
…Es wäre nur geringfügig übertrieben, die beiden Auswertungsergebnisse dahingehend zu kommentieren, daß die Rechtsprechungspraxis des 1. Strafsenats einem Stillstand der (Revisions-)Rechtspflege nahekommt.
Dies ist beileibe keine neue Erkenntnis. Für Strafrechtspraktiker ist das Phänomen altbekannt. Der 1. Strafsenat des BGH ist „wie Oliver Kahn – der hält alles, was zu halten ist“. So zitierte der Revisionsrechtler Ali B. Norouzi in einem Vortrag auf dem 34. Strafverteidigertag 2010 seinen früheren Referendarausbilder am LG Tübingen. In dem Vortrag (Vom Rekonstruktionsverbot zum Dokumentationsgebot, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen Bd. 34, 2011, S. 215) geht es um die Frage, wieviel Wahrheitsfindung das Revisionsverfahren verträgt, exemplarisch festgemacht an einem Verfahren vor dem beschaulichen LG Mosbach, an dem offensichtlich etwas schiefgelaufen war, was den 1. Strafsenat aber nicht daran hinderte, die Revision als „offensichtlich unbegründet“ zurückzuweisen.
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Gemäß der bajuwarischen Verfassungsfeinde aus Coburg und Bamberg haben Untermenschen keinen individuellen Justizgewährsanspruch:
Gemäß Prof. Bausback handelt es sich bei der Verletzung der Gewaltenteilung und bei der Verletzung von Artikel 19 Abs. 4 GG um die Tätigkeit eines NS-Unrechtsregimes:
Bausback: Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. Jeder hat also das Recht, die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Der Zugang zum Gericht mit dem Ziel, seine Rechte durchzusetzen, muss jedem offen stehen. Daran sollten und dürfen wir gerade als Lehre aus der NS-Zeit nicht rütteln. Zum effektiven Rechtsschutz gehört aber auch gleichzeitig, dass der Einzelne möglichst zügig zu seinem Recht kommt.
Hehre Ansprüche und in der Praxis blamable Wirklichkeiten.
Bildzeitung 18.03.2019, Seite 5
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