Das war bisher stetig das vollkommen selbstverständliche Vorgehen und es ist keine Begründung zu dumm und daher erhält man auch folgendes ausdrücklichst erklärt, weil man dort sinnloserweise keinerlei Rechte geltend machen braucht:
Richterin Barausch LG-Coburg: „Ihre Eingaben werden entweder nicht bearbeitet oder sind automatisiert abzuweisen, wie es meine Kollegen auch alle machen“.
S
inngemäß das gleiche erklärte auch Richter Dr. Friedrich Krauß als Zeuge bei Gericht. Es wurde festgestellt, daß seine Erklärung der Wahrheit entspricht und vollkommen richtig ist auch von einem Staatsanwalt Imhof aus Coburg.
Man darf in der Coburger Justiz nicht sagen, daß die Zeugenaussage eines Richters gelogen ist/war, sondern man muß erklären, daß es die Wahrheit ist. Auch der Meinung zu sein, daß ein Richter gelogen hat ist dort verboten. Daher muß sich jeder heimlich sein eigenes Bild darüber machen, wenn ich schreibe, daß es wahrheitsgemäße Aussaugenen gegeben hat.
Richter Krauß erklärte zB. das der Angeklagte Richter mit Formalbeleidigungen beleidigt hätte wie zB. “Idiot”, welches eine stets strafbare Formalbeleidigung darstellt.
Die Aussage entsprach also insgesamt der Wahrheit und auch im Detail:
Abgesehen davon, dass niemand als “Idiot” bezeichnet wurde, stellt die Bezeichnung eines Menschen als Idiot keine stets strafbare Formalbeleidigung dar:
EGMR: Weshalb man zu Ex-Präsident Sarkozy “Hau ab, Idiot!” sagen durfte
Es konnte nicht eine einzige Aussage dargelegt werden, die eine stets strafbare Formalbeleidigung darstellt aber dennoch erfolgte aufgrunddessen in kollegialer Kumpanei (“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013) in deren Justiz die Verurteilung auf Basis der Zeugenaussagen der familiären Richterkollegen.
Weiterlesen


