Der Präsident Anton Lohneis des LG-Coburg verweigert seit etwa 1 Jahr mit Verweis auf §17 AGO-Bayern zur Bürgerschikane die Bearbeitung eines Reisekostenentschädigungsverfahrens mit Grund- und Menschenrechtsverletzungen (Das die Versagung der Entschädigung gegen geltendes Recht verstösst hat sinngemäss auch der Deutsche Bundestag festgestellt). Das ganze grundrechtswidrige und rechtsbeugende Reisekostenentschädigungsverfahren dauert nun schon über 4 Jahre (Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zwischenzeitlich schon einmal für eine Bearbeitung sorgen müssen.)
http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf
Seine grundrechtswidrige Bürgerschädigung, die weiterer grundrechtswidriger Bürgerschädigung dient könnte er zu jeder Zeit ändern. Aber dann wäre es keine effektive kollegiale Bürgeschikane für die man sich kollegial untereinander feiern und belobigen kann.
§17 AGO-Bayern ist auf Gerichtsverfahren jedoch gar nicht anwendbar (wie es auch das Bundesjustizministerium feststellte), da eine Anwendung eben auch Grund- und Menschenrechtswidrig ist.
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