Richter am BGH: Bis zu 25% aller Strafurteile sind Fehlurteile mit falschem Schuldspruch, 09.05.2012

Rechtsanwältin Regina Rick (BR-Kontrovers 09.05.2012)
Ich glaube, dass es extrem viele falsche Urteile gibt. Natürlich nicht alle in dem Sinne, dass da falsche Geständnisse abgelegt wurden aber auch das halte ich für extrem häufig.
Immer wieder erschüttern Justizirrtümer die Öffentlichkeit. Falsche Geständnisse, falsche Aussagen, Gutachterfehler. Sie alle führen zu Fehlurteilen, doch die meisten bleiben unentdeckt. Jetzt hat sich ein Richter am Bundesgerichtshof (Richter am BGH Ralf Eschelbach) erstmals an dieses Tabuthema gewagt. In einem Kommentar zur Strafprozessordnung stellt er fest, dass die Zahl der Fehlurteile, die einen in tatsächlicher Hinsicht falschen Schuldspruch enthalten, sehr viel höher ist, als Richter es auch nur ahnen.

http://www.youtube.com/watch?v=r5IGO_TovfM

Unschuldig verurteilt, kein Einzelfall. Das erfährt die Landtagsabgeordnete Christine Stahl als sie sich die Entschädigungszahlungen für unschuldig Inhaftierte anschaut.
5,3 Millionen EUR veranschlagt der Freistaat Bayern jedes Jahr dafür.
“Wir haben uns aber gedacht, dass ist aber enorm hoch, wofür müssen solche
Entschädigungen herhalten.”
Bis wir dann tatsächlich auf diese hohe Zahl der Fehlverurteilungen gestossen sind, die uns alle überascht haben.
100 Menschen sassen allein 2008 unschuldig in bayrischen Gefängnissen, insgesamt 39 Jahre lang in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug, genau wird das nicht aufgeschlüsselt.

In seinem Kommentar zur Strafprozessordnung meint der BGH-Richter Ralph Eschelbach grob geschätzt, dass die Fehlurteilsquote bei einem Viertel liegen dürfte.
Jedes vierte Urteil ein Fehlurteil. Beim Justizministerium kann man sich das nicht vorstellen.

Wilfried Krames, Bayrisches Justizministerium (Bayrisches Fernsehen, kontrovers): Unschuldig in Haft sitzen Menschen bei denen zB. hinterher in einem Wiederaufnahmeverfahren deren Unschuld festgestellt wird und die Anzahl dieser Fälle ist verschwindend gering. Doch Wiederaufnahmeverfahren sind selten, die Hürden hoch, so auch im Fall Rudi Rupp.
Obwohl das auftauchen der Leiche allen Geständnissen wiedersprach und trotzdem hat das Landgericht Landshut gesagt, irgenwie wirds schon gegangen sein, wir lehnen das
Wiederaufnahmeverfahren ab.

Immer wieder kommen straf- und Zivilgerichte zu völlig unterschiedlichen Urteilen aber dann muss eben eines der Urteile falsch sein, ein Fehlurteil.
Manchmal werden Justizirrtümer so aufgedeckt. Darauf hofft auch Benedikt T. Er soll seine Tante umgebracht haben, eine Müchener Parkhausbesitzerin. Das Strafgericht hat ihn wegen Mordes verurteilt. Jetzt ist sein Anwalt vor ein Zivilgericht gegangen.
Rechtsanwalt Peter Witting von Benedikt T.: Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Urteil so hätte nie ergehen können oder ergehen dürfen und der Versuch war im Zivilverfahren dies nachzuweisen bei einer förmlichen Beweisaufnahme.
Tatsächlich hat das Zivilgericht Mängel bei der Beweisaufnahme festgestellt aber ob dieses ausreicht für eine Wiederaufnahme? Man hatte gar kein Interesse in andere Richtungen zu ermitteln.

Das erlebt auch die Psychologin Prof. Renate Volbert. Wenn es keine verwertbaren Spuren gibt, dann muss eben ein scharfes Verhör zu einem Geständnis führen.
Manchmal hart an der Grenze des erlaubten. Jugendliche oder Intelligenzgeminderte sind dann besonders gefährdet. Oft wird das falsche Geständnis zum Verhängnis wie im Fall Rupp. Die Familie sass dafür Jahrelang im Gefängnis ohne Entschädigung.
Eine Entschädigung wird ihnen ja verweigert mit der Begründung, sie seien selbst Schuld dran an ihrer Inhaftierung, weil sie diese Geständnisse abgelegt haben.
Da fehlt meiner Meinung nach jegliche Aufarbeitung dessen was tatsächlich passiert ist damals.
Keiner der beteiligten Polizisten, Staatsanwälte oder Richter musste nach diesem Desaster irgendwelche Konsequenzen ziehen. Im Gegenteil, man behauptete alles richtig gemacht zu haben.

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