Der Präsident Anton Lohneis des LG-Coburg verweigert seit etwa 1 Jahr mit Verweis auf §17 AGO-Bayern zur Bürgerschikane die Bearbeitung eines Reisekostenentschädigungsverfahrens mit Grund- und Menschenrechtsverletzungen (Das die Versagung der Entschädigung gegen geltendes Recht verstösst hat sinngemäss auch der Deutsche Bundestag festgestellt). Das ganze grundrechtswidrige und rechtsbeugende Reisekostenentschädigungsverfahren dauert nun schon über 4 Jahre (Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zwischenzeitlich schon einmal für eine Bearbeitung sorgen müssen.)
http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf
Seine grundrechtswidrige Bürgerschädigung, die weiterer grundrechtswidriger Bürgerschädigung dient könnte er zu jeder Zeit ändern. Aber dann wäre es keine effektive kollegiale Bürgeschikane für die man sich kollegial untereinander feiern und belobigen kann.
§17 AGO-Bayern ist auf Gerichtsverfahren jedoch gar nicht anwendbar (wie es auch das Bundesjustizministerium feststellte), da eine Anwendung eben auch Grund- und Menschenrechtswidrig ist.
OLG-Bamberg, Richter Dr. Wolfgang Schiener/Dr. Georg Gieg/Hans-Jürgen Held:
Das Verhalten des Beschuldigten, der in seiner Funktion als Präsident des Landgerichts Coburg am 30.06.2017 keinen Anlass für eine erneute Verbescheidung einer Eingabe des Antragstellers gesehen hat, stellt keine Straftat dar.
In seinem Schreiben teilte Richter Anton Lohneis dem Beschwerdeführer seine grund- und menschenrechtsverletzenden Rechtsansichten mit.
http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf
Die Grund- und Menschenrechtsverletzung der Nichtbearbeitung findet jedoch fortlaufend statt (es entsteht dadurch auch ständig durch Ablauf von Zeit ein neuer Lebenssachverhalt) und kann dadurch beendet werden in dem die Beschwerde des Beschwerdeführers einfach bearbeitet wird.
Dazu braucht Richter Anton Lohneis ihm kein neues Schreiben bzw. eine sogenannte “Verbescheidung” zusenden in dem er dem Beschwerdeführer seine grundrechtsverletzenden bürgerschädigenden Rechtsansichten nochmals mitteilt und immer wieder sinngemäss feststellt, dass der minderwertige “Untermensch” keine Rechte in der Justiz geltend machen kann. Das wünschen sich eher die 3 Richterkollegen vom OLG-Bamberg.
Daran wird aber deutlich mit welcher regelrechten Krankhaftigkeit Richter bei Gericht zwanghaft auch an grundrechtswidrigsten Bürgerschädigungen festhalten muss, denn etwas anderes können sie nicht und bürgerschädigende Grund- und Menschenrechtsverletzungen sind für Diese das selbstverständlichste auf der Welt.
Erwin Tochtermann: „Die Verbrechen und die Leichen im Keller der bayerischen Justiz“ und diesem Nichtkönnen der bayerischen Strafjustiz ist das vorliegende Buch gewidmet, 1983
http://blog.justizfreund.de/erwin-tochtermann-die-leichen-im-keller-der-bayerischen-justiz-und-diesem-nichtkonnen-der-bayerischen-strafjustiz-ist-das-vorliegende-buch-gewidmet
Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen.
Darin, dass er dem Beschwerdeführer also kein erneutes Schreiben (“Verbescheidung”) schickt ist als Straftat gar nicht geltend gemacht worden und ein solches Schreiben und die Nichtzusendung eines solchen Schreibens stellt auch keine Straftat dar.
Daran lässt sich gleich erblicken wie effektiv die Strafverfolgung bei den Kollegen vorgenommen wird.
Das Schweinehund-Prinzip in der Justiz, bloegi-Blöde Geschichten
Wie entscheiden deutsche RichterInnen einen Prozess? Sie blättern ein wenig in der Akte und finden heraus, welche der beiden Parteien die schwächere ist. Diese Partei heißt der Schweinehund. Dann suchen die RichterInnen noch ein wenig in der Akte nach Schein-Argumenten um den Schweinehund verurteilen zu können.
BVerfG Klage- bzw. Ermittlungserzwingungsverfahren für Verletzte von Straftaten der Amtswalter des Staates:
“Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.”
2 BvR 2699/10 vom 26. Juni 2014; 2 BvR 1568/12 vom 6. Oktober 2014; 2 BvR 1304/12 vom 23. März 2015; 2 BvR 987/11 vom 19. Mai 2015; (Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren von Rechtsanwalt Alexander Würdinger)
Im vorliegenden Fall wurde bisher lediglich ein PKH-Antrag von einem Proleten gestellt. PKH darf nur abgelehnt werden, wenn gar keine Erfolgsaussicht besteht.
Weiter unten habe ich ausgeführt wie “effektiv” willkürlich und rechtsbeugend mit Richtern, die Falschaussagen für eine Verurteilung als Zeuge tätigen, auch gegen unschuldige Proleten Strafverfahren mit zwanghaften Verurteilungen geführt werden.
Es gibt gar keinen konkreten Tatvorwurf und zwar bis zum Ende der mündlichen Berufungsverhandlung aber trotzdem werden vollkommen selbstverständlich Ermittlungen aufgenommen, wegen der bereits feststehenden Straftat und es erfolgt vollkommen selbstverständlich die Verurteilung.
Zur Verurteilung werden lügende Richter als Zeugen vorgeladen, denen Falschaussagen als Zeuge bei Gericht als hochelitäre Gratifikation um die Person zur Verurteilung Unschuldiger verliehen worden ist. Wegen der Falschaussagen (§153 StGB) und der gemeinschaftlichen Rechtsbeugungen werden bei den Kollegen ebenfalls von vornherein selbstverständlich keine Ermittlungen aufgenommen.
Die Rechtsbeugung von Richter Anton Lohneis (Richter Clemens Lückemann OLG-Bamberg, Landesjustizminister Prof. Winfried Bausback) besteht eben in der ununterbrochenen Rechtswidrigkeit an Tätigkeit von Grund- und Menschenrechtsverletzungen (zB. Verstoss gegen Artikel 3 Abs. 1 GG, Artikel 19 Abs. 4GG, Artikel 6 EMRK) wegen der Nichtbearbeitung, die er zu jeder Zeit ändern kann.
Damit untersucht wird inwieweit deswegen der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist, insbesondere mit den grundrechtswidrigen Rechtsansichten, die er in seinem Schreiben inhaltlich kundtut wurde eine Ermittlungserzwingunsbeschwerde (für die Einleitung von Ermittlungen reicht ein schlichter Anfangsverdacht aus §152 Abs. 2 StPO) eingereicht und nicht damit er dem Beschwerdeführer noch mal ein Schreiben mit seinen grundrechtswidrigen und bürgerschädigenden Rechtsansichten zuschickt und immer wieder mit seinen Kollegen sinngemäss feststellt, das ein “Untermensch” keine Rechte und Grund- und Menschenrechte in deren Justiz geltend machen kann.
Die Richter vom OLG-Bamberg haben allerdings vergessen Richter Anton Lohneis für seine besonderen bürgerschädigenden Leistungen noch zu loben und insbesondere für sein Prädikatsexamen.
Die grösste eitle Feierlichkeit entsteht dort aber immer dann, wenn diese einen Bürger Endgültig als minderwertigen “Untermenschen” festgestellt haben, der keinerlei Rechte in der Justiz geltend machen kann zur narzistischen Erhöhung der Persönlichkeit von Juristen, die damit schon staatlich zu höheren auswerwählten Übermenschen ernannt worden sind.
Postbote Dr. Dr. Postel:
Ich habe am Landgericht Leipzig zuvor immer meine Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit erstattet und wenn Richter entschieden, dann schrieben sie immer „der besonders erfahrene Sachverständige“ und fühlten sich hinterher nicht so gut, die waren in ihrem Narzismus gekränkt. Es gibt ja im Bereich der Psychiatrie oder Juristerei kaum eine Eitelkeit, die ich nicht gekränkt hätte.“
Es ist natürlich extrem komisch, dass man von einem der höchsten deutschen Strafrichter gelobt wird für das man ja, zu Recht, von einem rangniedrigeren Gericht verurteilt worden ist aber das spricht für sich und das ist eins in die Fresse der Psychiater. Und wie gehen sie damit um, abwertend, und sagen er hätte halt keine Ahnung. Es ist niergenswo so dreckig, dass es nicht auch Lichtblicke gäbe. Es gibt auch in der Justiz gute Leute und es gibt auch in der Psychiatrie gute Leute aber allgemein ist das schwierig. Wenn man der Justiz ausgeliefert ist, dann ist man der Willkür ausgeliefert. Die Willkür wird dann verobjetiviert in formale Sprache.“
Es handelt sich aber um ganz plumpe willkürliche kollegial korrupte Rechtsbeugerei mit der Verletzung von Grund- und Menschenrechten, die jeder Mensch ganz einfach willkürlich vollbringen könnte ohne hochelitär Jura studiert zu haben und diese wird verpackt in formale Sprache.
Ein Schreiben mit plumper getätigter kollegial korrupter Rechtsbeugerei mit Grund- und Menschenrechtsverletzungen wird zB. formal zu einer “Verbescheidung” erklärt. Damit wäre dann aber gerade den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung erst recht erfüllt.
Die BRD garantiert den Bürgern die Einhaltung der Grundrechte. Mit den Richtern in Coburg und Bamberg ist das natürlich nicht möglich. Um den Bürgern die Grundrechte bei Gericht zu garantieren muss man also rechtbeugende Richter wegen ihrer grund- und menschenrechtswidrigen Rechtsbeugung (§339 StGB) auch verfolgen, denn sonst ist eine Garantie von vornherein unmöglich.
Außerdem hat man einen Anspruch “auf den vollen Schutz der Gerichte” (§19 Abs. 4 GG) und auch dieser Jusitzgewährsanspruch wird von Richter Lohneis und seinen familiären Kollegen verletzt.
Bundesverfassungsgericht 31.07.1973 (2BvF 1/73)
…Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
Die Kollegen vom OLG-Bamberg bestimmen einfach für den Kollegen, dass gar keine Straftat der Rechtsbeugung vorliegt und das von daher von vornherein gar nicht erst ermittelt werden muss.
Man hätte ja nachdem Ermittlungen vorgenommen wurden zu dem gleichen Ergebnis kommen können. Was natürlich auch so gewesen wäre. Egal was bei den Ermittlungen heraus gekommen wäre, denn die Ermittlungen werden eben so geführt, dass das gewünschte Ergebnis dabei heraus kommt wie man an der Entscheidung der 3 Richter vom OLG Bamberg selbst sieht, die ermittelt haben, dass in einem anderen Sachverhalt über den man gar keine Entscheidung wünschte keine Straftat vorliegt.
Die Rechtsbeugungen liegen allerdings objektiv vor und da muss dann eben ermittelt werden ob auch der subjektive Straftatbestand vorliegt.
Und es wäre schön zu sehen wie das wegermittelt wird.
Umgekehrt ist es am LG-Coburg und am OLG-Bamberg natürlich vollkommen selbstverständlich, dass minderwertige Bürger (sogenannte “Untermenschen”) zur Bürgerschädigung unschuldigerweise auch wegen Beleidigung zu verfolgen, zu schädigen und zu verurteilen sind obwohl gar keine strafbaren Beleidigung vorhanden ist.
Solche Rechtsbeugungen sind ebenfalls ein vollkommenes Selbstverständnis und an dessen Grund- und Menschenrechtsverletzungen ebenfalls zwanghaft nichts geändert werden kann.
StGB § 344 Verfolgung Unschuldiger
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. …
Das wichtigste in deren Justiz ist es den minderwertigen Untermenschen festzustellen, der in der Coburger und Bamberger Justiz keinerlei Rechte geltend machen kann, wass nun auch gemäss der 3 Richter vom OLG-Bamberg sinngemäss bestätigt worden ist:
Anwältin Kunisch: „Richter Körner (AG-Garmisch-Patenkirchen) behandelte mich einfach wie einen Untermenschen, weil ich es wagte meinen Mandanten zu vertreten. Ich war sozusagen auf demselben Niveau wie mein Mandant.“
Pfusch in der Justiz, NDR 2003
Kriminalpolizeiinspektion Coburg (Strafantrag von Richter Anton Lohneis):
Bemerkungen
Aufgrund eines beleidigenden Inhaltes eines von Ihnen versandten Faxes, u. a. bezichtigen Sie Frau Richterin Barausch und Staatsanwalt Imhof in ihrer Rechtssprechung der Anwendung des Rechtes wie im Dritten Reich, stellte deren Dienstvorgesetzter Strafantrag wegen Beleidigung.
Die Beleidigung steht jetzt schon krankhaft unabänderlich fest: “Aufgrund eines beleidigenden Inhaltes”, weil es in Coburg nicht nur eine Schuldvermutung gibt, sondern die festgestellte Schuld bereits vorher willkürlich als Wahrheit mit Absolutheitsanspruch festgelegt wird. Alle anderen Staatsbediensteten danach bestätigen nur noch die korrekten Feststellungen des Kollegen, der dafür zu loben ist und den minderwertigen “Untermenschen”, der keine Rechte in deren Justiz geltend machen kann.
Aber nicht nur in Bayern ist den Richtern die pure bürgerschädigende Willkür als Gratifikation um die hochgefeierte Person verliehen worden.
„Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt“. Richter Rudolf Heinrich a.D., 2010
Ich kenne aus der Schulzeit, dem Studium und der Berufstätigkeit eine Reihe von Menschen, die Juristen sind und die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bayern tätig sind bzw. waren. Von diesen Kollegen erhalte ich über meine aktive Dienstzeit hinaus Informationen über die im Staatsapparat im Freistaat Bayern vorhandene Organisierte Kriminalität.
„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“ .
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
Aufgrund der genannten bereits selbstverständlich feststehenden strafbaren Beleidigung hat Richter Anton Josef Lohneis Strafantrag gestellt.
Gemeint ist der Artikel:
http://blog.justizfreund.de/heftige-willkuer-und-rechtsbeugung-von-sta-imhof-und-richterin-ulrike-barausch-aus-coburg-2015
Auch wenn gar keine strafbare Beleidigung vorhanden ist wird man dort gerne trotzdem kollegial verurteilt um dem Kollegen eine Freude zu machen. Dazu wird der familiäre Kollege, dem eine bürgerschädigende Freude gemacht werden soll selbst als Zeuge vorgeladen, der dann als Zeuge lügend selbstverständlich aussagt, dass eine Beleidigung vorhanden ist und alle familiären Kollegen stimmen dem natürlich lügenderweise zu.
Richter Dr. Pfab als Zeuge und angeblich Beleidigter hat in einem Beleidigungsverfahren bei Richter Bauer am AG-Coburg unter anderem erklärt:
Eine strafbare Beleidigung liegt immer dann vor, wenn sich eine Person durch die Äusserung einer anderen Person beleidigt fühlt.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung stellt eine stets strafbare Formalbeleidigung dar, weil man damit jemanden eine Straftat vorwirft.
Eine stets strafbare Formalbeleidigung liegt immer dann vor wenn man einem anderen Menschen eine geistige Krankheit vorwirft.
Seine ehemalige Entscheidung habe er 2 mal überprüft und diese ist zu 100% richtig und tadellos. Es sei in ihr nicht der kleinste Fehler enthalten:
http://blog.justizfreund.de/richter-dr-pfab-es-ist-pflichtwidrig-auch-unter-lebensgefahr-kein-warndreieck-aufzustellen-das-zahlen-einer-ordnungsstrafe-ist-unfallursaechlich-12-03-2014
Rechtliche Bewertungen unterliegen dort sogar dem Zeugenbeweis und der Richterkollege ist sein eigener Zeuge dafür, dass eine strafbare Beleidigung vorliegt obwohl seine Zeugenaussage nur rechtlichen Schwachsinn und Lügen beinhaltet.
Die Falschaussagen (§153 StGB) von Richter Dr. Pfab (und Richter Dr. Krauß) werden natürlich vollkommen selbstverständlich in familiärer kollegialer korrupter Kumpanei auch nicht verfolgt (§256 StGB).
Falschaussagen, bürgerschädigende Schikane und bürgerschädigende Rechtsbeugung zahlen sich dort aus:
Richter Dr. Pfab wurde von Landesjustizminister Prof. Bausback zum leitenden Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg befördert und Richter Dr. Krauß wurde zum Landgerichtspräsident in Bamberg befördert.
Der Vergleich einer Rechtssprechung von Richtern mit dem Dritten Reich ist nicht einmal ansatzweise eine Beleidigung, weil es die Wahrheit ist, wie man dem entsprechenden Artikel selbst entnehmen kann in dem das beschrieben ist und selbst Richter Roland Freisler hätte man nach dem Krieg wieder in den Justizdienst übernommen, weil er korrekt Recht gesprochen hat gemäss der BRD-Juristen. Vielleicht hätte man ihm auch den einen oder anderen Orden verliehen:
Kurt Schrimm über „Schuld, die nicht vergeht“, NS-Verbrechen, Freispruch für Mordjuristen, Markus Lanz, 18.10.2017
Bürgerschädigende Willkür, Rechtsbeugung und Grund- und Menschenrechtsverletzungen sind heute noch nicht einmal zu beanstanden und das haben sogar die 3 OLG-Richter nun festgestellt.
Das hat für die Richter des Dritten Reichs immer gegolten und das gilt für die Richter heute auch: StA Imhof (LG-Coburg 2Ns 123 Js 1067312): „…Die Richter haben einfach nur ihren Job gemacht.“
Emotionales Recht: Aber wie der Leitende Staatsanwalt Christian Pfab als Fachmann, Richter und Zeuge “wahrheitsgemäss” erklärte kommt es darauf an ob man eine Beleidigung subjektiv “fühlt” und nicht ob diese objektiv vorhanden ist.
Alles das was ebenfalls bei einer entsprechenden Kritik keine strafbare Beleidigung darstellt wurde nicht gesagt:
„Das ihre Amtsvorgänger die Rassegesetze gegen die Juden rechtssicherer angewandt haben.“ OLG Hamm, Beschl. v. 14.08.2014 – 2 RVs 29/14
„Das erinnert mich an SS-Methoden“ ( OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.03.2012 – 2 Ss 329/11)
„Obergauleiter der SA-Horden“ (BVerfG 1 BvR 2973/14)
„Gestapo-Methoden“ (BVerfG, NJW 1992, S.2815 f.).
“schlimmer als Roland Freisler” (OLG-München, Az. 5 OLG 13 Ss 81/17)
Im Dritten Reich wäre ein solcher Vergleich evtl. zB. wegen Beleidigung strafbar gewesen, weil es damals Artikel 5GG und Artikel 10 EMRK nicht gegeben hat.
Das ist aber heute nicht mehr so. Aber Richter Anton Lohneis hält gar nichts von den Grund- und Menschenrechten, die gemäss ihm zwanghaft für eine vollkommene bürgerschädigende Gerichtswillkür verletzt werden müssen und so wendet auch er heute weiterhin unter Missachtung von Artikel 5GG die Gesetzgebung des Dritten Reichs an, die man ihm zur Anwendung verordnet hat zB. mit einem StGB aus dem Deutschen Reich von 1871, welches man 1945 aus dem Dritten Reich übernommen hat.
Diese Gesetzgebung aus dem Deutschen Reich wird heute auch noch möglichst schädigend unter Missachtung von §160 Abs. 2 StPO angewendet.
Und es machen, genau so wie damals, alle mit angefangen von der Polizei bis zum Landesjustizminister. Damals rechtlich korrekt und heute unter Missachtung der Grund- und Menschenrechte (Artikel 5GG und Artikel 10 EMRK).
Auch am 17.08.2017 verodnete man in § 3 StPOEG die StPO des Deutschen Reichs im Namen des Deutschen Reichs in der BRD:
StPOEG Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.8.2017
Wir verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:…
Nun stellt er keinen Strafantrag wegen Beleidigung zur Bestrafung der Bundesregierung, die ihm die Anwendung der Vorschriften verordnet hat, was er als Beleidigung “fühlt”, sondern gegen Bürger, die sich darüber beschweren und geschädigtes Opfer der verordneten Vorschriften sind, die auch er unter Missachtung von Artikel 5GG anwendet.
Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015
„Ich werde mich nie wieder bei der Polizei beschweren“
Welche Geschichte soll erzählt werden?
„Das Versagen der Institutionen: das Ende von Rechtsstaat und Demokratie“
Rechtsanwalt Wächtler: “Wir bekommen eine Polizei mit Befugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.” chip 06/2018 Seite 8
Besonders die bayerische Justiz hat sich diese Befugnisse in der judikative bereits lange selbst verliehen.
Richter Nescovik, BGH: „…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.“
Auch Richterin Barausch vom LG-Coburg erklärte, dass sich der dadurch geschädigte Bürger darüber nicht zu beschweren hat, weil er vollständig unfähig ist auch nur das geringste rechtlich zu verstehen und daher keinerlei Rechte bei Gericht geltend machen kann und seine Eingaben bei Gericht daher nicht bearbeitet werden brauchen “wie es meine Kollegen auch alle machen”.
Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist.
Urs Kindhäuser: Strafrecht Besonderer Teil I: Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft. 6. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2014, ISBN 978-3-8487-0290-9, § 25, Rn. 4.
Auch bezüglich der Beleidigung von Richterin Barausch wurden gar keine Ermittlungen aufgenommen obwohl ein Staatsanwalt Imhof im Gerichtssaal saß.
StA Imhof (LG-Coburg 2Ns 123 Js 1067312): „…Die Richter haben einfach nur ihren Job gemacht.“
Bei dem “Untermenschen”, der in der Justiz aufgrund seines minderwertigen Status zusätzlich gemäss deren Rechtsansichten auch keine Rechte geltend machen kann und was ausdrücklich immer wieder festzustellen ist, “fühlt” bisher Niemand dort eine Beleidigung, sondern im Gegenteil, denn das ist es was auch StA Imhof “fühlt”.
Natürlich und vollkommen selbstverständlich sind die Erklärungen von Richterin Barausch keine Beleidigung und die Tätigkeit keine Rechtsbeugung und es liegt selbstverständlich auch keinerlei Befangenheit vor in ehrenvoller korrupter kollegialer Kumpanei (“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html ) . Auch das werden einem die Kollegen gerne ausdrücklich erklären.
kpcoburgby4380000750189Weitere Beiträge
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Gegen unerwünschte Volljuristen geht man in Berlin mittlerweile aber auch vor wie die NS-Justiz gegen jüdische Rechtsanwälte. Da macht denen die Rechtsbeugung gleich doppelt soviel Spaß wie bei Rechtsunkundigen.
http://justizpickel.de/
http://de.wikimannia.org/Entwohnung
Du kannst denen ja mal schreiben, dass Sie Dir mitteilen sollen was man Dir konkret vorwirft. Ansonsten ist es eigentlich keine Anhörung auf die man erwidern kann.