„Mangelhaft“, law blog, 30.03.2015
Vor einiger Zeit berichtete ich hier über einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Münster, in dem im wesentlichen nichts stand. Das lag daran, dass die zuständige Richterin sich nicht die Mühe gemacht hatte, einen eigenen Text zu formulieren. Vielmehr verwies sie mit spitzen Klammern auf Textpassagen aus anderen Aktenteilen. Diese durfte der Mitarbeiter der Geschäftsstelle dann zusammenpfriemeln.
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