Weil dem Präsidenten Klaus Petermann des LG-Bielefeld das auf der Seite befindliche Schweinchenbild nicht gefällt wurde der Autor des Artikels von ihm beim AG-Minden wegen angeblicher Beleidigung vorgeladen:
Das Bild gefällt Richter Klaus Petermann und Richter Dr. Jörg Eisberg nicht, weil die Schweinchen unten rum nackig sind und diese dabei an das “kopulieren” denken müssen und das eine Beleidigung ist. Daher haben die Schweinchen jetzt Hosen wie für kleine Kinder mit Herzchen und Sternchen im Kindergarten an. Erwachsene Menschen wissen normalerweise, dass Schweinchen keine Höschen anhaben. Richter Dr. Eisberg und Richter Petermann sollten demgemäss also mal einen Bauernhof besichtigen um sich Sachkundig zu machen. Den wirklichen Sinn des Bildes verstehen die mangels entsprechender kognitiver Fähigkeiten gar nicht:
Der angebliche Beleidiger war durch mehre Straftaten von Juristen hervorragend geschädigt worden. Die hatten alle ihre Freude. Die beiden Staatsanwältinnen (Sandra Veit und Barbara Vogelsang, StA Bielefeld und Hamm) haben einen Rechtsanwalt abgedeckt (§ 258 StGB Strafvereitelung), der eine falsche eidesstattliche Versicherung bei Gericht abgegeben hat (§156 StGB) und der damit zusammen mit Richter Husmann vom AG-Minden, der wußte das die EV falsch ist, einen schönen schädigenden Prozeßbetrug (§263 StGB) verwirklicht haben uam..
Bei Richter Eisberg ist er als geschädigtes Opfer seiner Kollegen verurteilt worden, so dass auch Richter Eisberg grosse Freude hatte. Dabei hat Richter Eisberg das Grundgesetz und die Menschenrechte vollständig missachtet. Es ging auch um ein ähnliches Bild, welches ebenso in einen Artikel eingebettet war.
Während Richter die Bürger aufgrund elitärer Beleidigungsgefühlsduseleien willkürlich verfolgen und verurteilen lassen ist der Bürger deren kriminellen Handlungen und willkürlichen gesundheitlichen und materiellen Schädigungen in kollegialer Kumpanei schutzlos ausgeliefert (zB. “Die Scharfmacher” Wer schützt die Bürger vor Richtern?, Der Spiegel Nr. 22/30.05.2011; “Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013) und wird auch noch schädigend verfolgt, wenn man sich darüber beschwert.
Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen
Richter Eisberg, der an der Uni in Marburg (Hitler auf dem WC) studiert hat, erklärte zB. das das Bild isoliert vom Text zu betrachten ist.
Das ist ein ganz klarer Grund- und Menschenrechtsverstoss:
Urteil 1 Ss 20/09 des KG Berlin vom 08.10.2008
Dabei sind alle Umstände der Äußerung in Betracht zu ziehen, also neben ihrem Wortlaut auch ihr Anlass und der gesamte Kontext, in dem sie gefallen ist (ihre „Einbettung“, vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, 3275; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 206), sowie die weiteren Begleitumstände (vgl. BVerfGE 93, 266, 295 = NStZ 1996, 26, 27).
Ausserdem stellt das Rechtsbeugung dar (§339 StGB). Die Kollegen von der Staatsanwaltschaft ermitteln diesbezüglich aber erst gar nicht, sondern unterstützen es kollegial wo sie nur können.
Desweiteren wurde genau so auch noch gegen das Willkürverbot verstossen uvam.:
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen | Vf. 100-IV-10
Verletzung des Willkürverbots iSv Art 18 Abs 1 S 1 Verf SN und der Meinungsäußerungsfreiheit iSv Art 20 Abs 1 Verf SN durch strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung ohne Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Angeklagten – zur einzelfallbezogenen Ermittlung des Aussagegehalts einer möglicherweise als Schmähkritik zu qualifizierenden Äußerung
Die vorgebrachten Beweismittel und entlastenden höchstrichterlichen Urteile des Angeklagten waren ausdrücklich zu ignorieren. Das kennt man ja mittlerweile von vielen Richtern gerade gegenüber sozial schwachen Menschen auch gemäss dem sogenannten “Schweinehundprinzip”. Er erklärte, dass die Eingaben des zu Verurteilenden nicht berücksichtigt werden “können”, weil der zu Verurteilende “schwer abartig schizophren” erkrankt sei und daher rechtlich nicht das allergeringste verstehen kann. Einen Pflichtverteidiger hat er dem zu Verurteilenden aber nicht beigeordnet. Das stellt Rechtsbeugung (§339 StGB) und eine Grund- und Menschenrechtsverletzung dar. usw.
Die Erklärung des zu Verurteilenden, dass die Staatsanwältinnen einen Rechtsanwalt, der eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat durch Strafvereitelung kollegial abgedeckt haben, könne nicht berücksichtigt werden, weil es sich dabei um ein abgeschlossenes Verfahren handelt. Ausserdem gäbe es so etwas bei der Staatsanwaltschaft gar nicht.
Diese Missachtung des Anlasses und des gesamten Kontext stellt wieder einen Verstoss gegen das Willkürverbot dar.
Natürlich gibt es das gar nicht und er führt es einem selbst natürlich auch nicht vor, weil in der Justiz niemand so korrupt ist die familiären Kollegen abzudecken:
„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“ „.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
http://blog.justizfreund.de/juristenzitate
Der abdeckende kollegiale Korruptionsbetrieb im OLG Bezirk Hamm:
Abgesehen von den korrupt abgedeckten Befangenheitsverfahren hat man hier ein Kontaktverbot erteilt welches es gar nicht gibt und Grundrechtswidrig ist. Es wurde kollegial korrupt abgedeckt bis zum OLG-Hamm:
Hier wurde Beschwerde eingereicht, weil Richter Wacker wacker eine Entscheidung erlassen hat für die er gar nicht der gesetzliche Richter war und darüber ob es Verhältnismässig ist für einen defekten Taschenrechner eine Hausdurchsuchung durchzuführen ohne bei der Post nachzufragen ob der Beschuldigte das Paket mit dem Rechner überhaupt erhalten hat wurde ignoriert. Natürlich wurde die Grundrechtswidrige Entscheidung von Richter Wacker korrupt kollegial nicht aufgehoben:
http://www.justizfreund.de/beitraege/qs11905.pdf
Kollegial korrupt abgedeckt und abgedeckt. Hier wurde ein Rechtsanwaltskollege korrupt abgedeckt, der letztlich insgesamt über 2000 Stunden Arbeit hat löschen lassen um einen Insolventen zu schikanieren:
und vieles andere mehr.
„Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.“.
Prof. em. Dr. Otmar Wassermann
Später im Urteil von Richter Dr. Jörg Eisberg ging es plötzlich überraschend gar nicht mehr um das kopulieren. Es sei eine strafbare Beleidigung Personen als blosse Tiere, die ihren niederen Trieben folgen, darzustellen. Das “kopulieren” könnte für ihn allerdings auch der “niedere Trieb” sein. Fragen kann man ihn nicht, weil er sinngemäss erklärte, dass sich Richter nicht dazu herablassen würden normalen Bürgern entsprechende Antworten zu geben.
Es wurde so gleich bei der Staatsanwaltschaft Mainz angefragt ob das denn wirklich so ist:
Selbstverständlich ist das keine Beleidigung erklärte die Staatsanwaltschaft Mainz.
Allerdings wurde das Bild auch von einem reichen Fernsehsender veröffentlicht, so dass dort das sogenannte Schweinhundprinzip (automatisierte Verurteilung sozial schwacher Menschen) nicht zur Anwendung gelangt. Desweiteren hat sich in dem Fall kein durch von Straftaten von Juristen übelst geschädigtes Opfer selbst beschwert, denn wer sich als von Juristen geschädigtes Opfer beschwert ist grundsätzlich zu verfolgen und zu bekämpfen, weil sich ein solcher Untermensch, der der Justiz hilflos ausgeliefert ist, nicht zu beschweren hat. Das sich der zu Verurteilende nicht über Richter und Staatsanwälte zu beschweren hat, sondern auch diese kriminellen Staatsanwälte und Juristen zu ehren hat, hat ihm Richter Eisberg auch erklärt.
Richter Dr. Eisberg war auf der gleichen Internetseite auch als ein Schweinchen dargestellt, dass seine Kollegen nämlich zuvor auch schon familiär kollegial abgedeckt hat.
Aufgrunddessen könnte er sich ja auch selbst beleidigt fühlen und daher Befangen sein.
Wie familiär kollegial Richter Eisberg von einem seiner Kollegen abgedeckt wurde, den er selbst abgedeckt hat kann man sich vorstellen.
Die Dienstliche Äusserung wurde dem Befangenheitsantragsteller entgegen Artikel 103 Abs. 1 GG natürlich auch nicht zur Kenntnis gebracht und man weigerte sich hartnäckig.
Erst eine Klage beim VG-Minden führte ein Jahr später zum Erfolg.
Nur “Ich halte mich nicht für Befangen” und kein Wort mehr stand in der dienstlichen Äusserung als nichtsaussagende Floskel von einem Richter, der vor kollegialer Befangenheit nur so strotzt.
Bezeichnenderweise beginnen viele dienstliche Erklärungen abgelehnter Richter mit den Worten: „Ich fühle mich nicht befangen“ – obwohl es für die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs darauf gar nicht ankommt.
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_5_670.pdf
Desweiteren weigerte man sich dem selbstverständlich Verurteilten eine Kopie des Protokolls der Hauptverhandlung zur Kenntnis zu bringen. Erst wurde behauptet es wäre gar kein Wortprotokoll in der Hauptverhandlung geführt worden. Der zu Verurteilende hatte jedoch einen Zeugen als Zuschauer mitgebracht. Etwa 1 Jahr später gab es eine Kopie des Protokolls innerhalb eines Klageverfahrens am VG-Minden auf zur Kenntnisbringung aber dann doch. 1,5 Seiten waren jedoch mit einem Blatt Papier abgedeckt und so kopiert worden. Ob sich das Protokoll auch so gefälscht in der Akte befindet ist unbekannt.
Innerhalb des Klageverfahrens konnten von Richter Weyandt und Richter Keders vom OLG-Hamm folgende weitere geistige Krankheiten des Verurteilten mit Leichtigkeit festgestellt werden:
…„Angesichts der vom Kläger in der Vergangenheit gezeigten jahrelangen Querulanz gegenüber der Justiz ist von einem die freie Willensbildung ausschliessenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit – also von Geschäftsunfähigkeit – auszugehen. Infolgedessen kann der Kläger keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen.“
…„Aufgrund seiner paranoiden Vorstellungen und seines Realitätsverlustes ist er der Meinung, Gerichte und Justizverwaltungen setzten sich ihm gegenüber mit Lügen, Protokollfälschungen und Falschaussagen zur Wehr“
…„Der Kläger ist Prozessunfähig“…
„…an einer chronifizierten wahnhaften Störung im Sinne eines Verfolgungswahns…“…„Die Krankheit des Klägers trat in unzähligen Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen und sonstigen Anträgen aller Art und auch auf meheren von ihm betriebenen Internetseiten zu Tage,…“
Hinzu kommt dann noch die von Richter Eisberg festgestellte “schwere abartige schizophrene” geistige Erkrankung und es gab keinen Pflichtverteidiger.
Im Jahr 2015 stellte ein Psychologe Dr. B. “forensisch wissenschaftlich” fest, dass alle die vorstehenden geistigen Krankheiten beim ehemals Verurteilten gar nicht vorliegen und er könne sich beim besten Willen nicht vorstellen wie jemand darauf gekommen ist.
Ein Schild zum umhängen gab es aber nicht:
„Ich bin sozial schwacher schwer abartig geistig erkrankter Prolet und Nichtjurist und werde mich nie wieder über korrupte/kriminelle Juristen und Grund- und Menschenrechtsverletzungen beschweren“
„Ich werde mich nie wieder bei der Polizei beschweren“
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/foto-fuer-ns-dokuzentrum-symbol-fuer-den-terror-der-nazis-1.1441148-2
Artikel 73 Landesverfassung NRW
Wenn ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes verstößt, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittelmehrheit auf Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags anordnen, daß der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.
Er wurde feierlich zum Amtsgerichtsdirektor befördert und von den Kollegen mit viel Humor als “Super” gelobt.
Wechsel mit viel Humor vollzogen, Jörg Eisberg folgt Horst Eickhoff als neuer Mindener Amtsgerichtsdirektor, Neue Westfälische, 18.05.2014
Auch Richter Klaus Petermann wird sich sicherlich überlegen wie er einen rechtsbeugenden Richter, der die Grund- und Menschenrechte ignoriert, besser belobigen kann und die geschädigten Justizopfer effektiver verfolgen kann.
Welche schönere Belobigung kann es bereits für entsprechende grundrechtsverletztende und bürgerschädigende Richter geben als wenn man als Dienstvorgesetzter deren geschädigte Opfer verfolgt und schikaniert?
Das Gegenteil zu machen und sich für die Grund- und Menschenrechte der Proletenuntermenschen einzusetzen wäre übrigens eine Beleidigung hochelitärer Richter.
Nun wurde der angebliche Beleidiger zum AG-Minden noch einmal im Jahr 2017 vorgeladen und das Verfahren wurde eingestellt. Es gab vor den beiden Verfahren vor längerer Zeit noch einmal ein gleiches Verfahren wegen dem Bild und das wurde auch eingestellt. Nur bei Richter Eisberg und Oberamtsanwältin Bohrenkämper gab es eine Verurteilung wegen dem “Kopulieren”.
In allen 3 vorgenannten Fällen war der Strafantragsteller jeweils der Dienstvorgesetzte der Richter. Da muss man in staatsanwaltlicher und richterlicher Unabhängigkeit im Ansehen der Person des Dienstvorgesetzten der Richter zumindest mal stramm stehen.
In allen weiteren Fällen wo nicht der Dienstvorgesetzte einen Strafantrag gestellt hat wurden gleiche Verfahren direkt von der Staatsanwaltschaft eingestellt (So wie von der Staatsanwaltschaft Mainz bezügl. der Sendung “Report Mainz”).
Das Ansehen der Person ist eines der wichtigsten Entscheidungskriterien in der Justiz und das Geld mit dem man sich Rechte kaufen kann.
Die Richterin fragte allerdings den Angeklagten ob der denn auch auf Reichsbürgerseiten lesen würde.
Es wurde also moniert, das Richter Eisberg das Grundgesetz der BRD von 1949 (zB. Artikel 5 + 103 Abs. 1 GG) und die Menschenrechte des EMRK (Artikel 6 + 10 EMRK) von 1950 vollständig ignoriert. Das sind also zu beachtende Rechte der Bundesrepublik Deutschland.
Innerhalb des Strafverfahrens werden an einem Gericht mit einem Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Deutschen Reich von 1877 die Strafvorschriften des Deutschen Reichs StGB (Ausfertigungsdatum: 15.05.1871) + StPO von 1871 angewandt und zwar bezügl. der §§185 inhaltlich bis heute auf Basis des Reichsstrafgesetzbuches (Hendrik Schneider: § 185, Rn. 5. In: Dieter Dölling, Gunnar Duttge, Dieter Rössner, Stefan König (Hrsg.): Gesamtes Strafrecht: StGB – StPO – Nebengesetze. 4. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2017, ISBN 978-3-8487-2955-5 ).
Weil man das StGB in der BRD damals in der Form des Jahres 1945 übernommen hat, befindet sich im StGB auch noch ein von Roland Freisler formulierter Mordparagraf (für Willkür) von 1941 nach völkischen Recht (Einige rechtsstaatswidrige Teile wie das Analogiegebot hat man aber entfernt: Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945).
(Roland Freisler hätte man nach dem Krieg übrigens auch wieder hochelitär in die Justiz der BRD übernommen und ihm vielleicht sogar noch hoch belohnt, so wie viele seiner Richterkollegen vom Volksgerichtshofs auch. Rechtsbeugung war auch ihm nicht nachzuweisen.)
Gesetze des Dritten Deutschen Reichs 1933-1945:
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 26. Februar 1876 (RGBl. S. 40) Strafprozeßordnung vom 22. März 1924 (RGBl. S. 322)
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
Auch am 17.08.2017 verodnete man in §3 StPOEG die StPO des Deutschen Reichs im Namen des Deutschen Reichs in der BRD:
StPOEG Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.8.2017
Wir verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:…
Dann wird die StPO des Deutschen Reichs von 1871 unter Ignoranz von § 160 Abs. 2 StPO auch noch möglichst bürgerfeindlich angewendet was aber vollkommen üblich ist.
Da Richter Dr. Eisberg Artikel 5GG missachtet hat, wurden bei ihm also nur die Gesetze bezügl. der Meinungsfreiheit angewendet, die auch im Dritten Reich gegolten haben.
Die heute gültige StPO des Deutschen Reichs von 1871:
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juristen“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“
Strafrechtsverteidiger Dr. U. Sommer:
Die Rechtswirklichkeit in deutschen Gerichtssälen änderte sich 1933, ohne dass wesentliche Korsettstangen aus dem System herausgebrochen werden mussten.
http://www.strafverteidigerbuero.de/Ich_habe_den_Glauben_an_die_Justiz_verloren_-_aktuell.pdf
Richter Nescovik, BGH: „…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.“
Anwalt darf Gericht „schlimmer als Roland Freisler“ nennen (OLG-München).
http://justillon.de/2017/06/gericht-schlimmer-roland-freisler
„Erben der Firma Freisler“, Henryk M. Broder über deutsche Gerichte
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rechtsstreit-um-antisemitismus-die-erben-der-firma-freisler-1.739204
Er wurde wegen angeblicher Richterbeleidigung am AG-München freigesprochen.
usw.
Warum wird man gefragt ob man auch auf Reichsbürgerseiten liest, wenn man die Einhaltung des Grundgesetzes der BRD und der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangt, welches geltende Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland darstellen und die Verurteilung eines Verfassungsfeindes mit praktiziertem Recht aus dem Deutschen Reich mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit aus dem Dritten Reich kritisiert?
Wahrscheinlich auch Reichsbürger?:
Bundesverfassungsgericht 31.07.1973 (2BvF 1/73)
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”.
…Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
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Es könnte auch eine Allegorie von geschlechtskranken, sich sodomisierenden Richtern sein. Was dann gleichzeitig pathologischen Wert hätte und als Tatsachenbehauptung anzusehen wäre ;). Aber nur, wenn man Homogestörte noch pathologisieren darf wie es Jahrzehntelang im ICD-10 üblich war. Meinungsfreiheit? Nicht mit unseren neuen Fachkräften in der Justiz.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/afd-politiker-kay-nerstheimer-wegen-volksverhetzung-verurteilt.html